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VI. Stiftungen und Unterstũtzungen von Schulern.
Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeichnen und vermöge ihrer Anlagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches ver- liehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluß dem Unter- zeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium, die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gym- nasialdirektor zu richten.
Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:
1) Das Molitorsche Familienstipendium. Dasselbe wurde für das Schuljahr dem Studiosus der Theologie Wilhelm Schüler verliehen.
2. Die Münscherstiftung. Das Stiftungskapitel beträgt jetzt 2936,73 Mk. Das Stipendium wurde mit je 57 Mark den Oberprimanern Gustav Diebel und Eduard Toden- höfer bewilligt.
3) Das Schimmelpfengsche Familien-Benefizium. Dasselbe be- trägt 12,19 Mark und wurde dem Quartaner Otto Berlit verliehen.
Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinsenzuwachs und durch eine Zuwendung aus dem Ertrage einer Schüleraufführung von 1275,00 Mark auf 1320,00 Mark vermehrt.
VII. Witteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Die wichtigsten Bestimmungen über das von den Schülern einzuhaltende Betragen sind folgende:
Die Wahl einer Wohnung für neu aufzunehmende Schüler unterliegt der Genehmigung des Direktors. Ferner ist zu jedem Wechsel der Wohnung vor dem Kündigen derselben und vor dem Mieten einer andern die Erlaubnis des Direktors und des Ordinarius einzuholen.
So lange ein Schüler wegen Krankheit die Schule versäumt, darf er ohne Erlaubnis eines Lehrers seine Wohnung nicht verlassen.


