Jahrgang 
1890
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II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.

1. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 4. April 1889 nebst Staatsministerialbeschluß vom 24. Juli 1888. Bei dem Ankauf von Büchern, Karten etc. ist der allgemein übliche Rabatt in Anspruch zu nehmen.

2. Desgl. vom 13. April. Der unbesoldete Hülfslehrer Noll wird vom 16. April ab bis auf weiteres zum Hülfslehrer mit Remuneration an das Königliche Kaiser-Friedrich-Gym- nasium zu Frankfurt a M. befördert.

3. Desgl. vom 23. April. Der Direktor wird ermächtigt, den Kandidaten des höheren Schulamts Jensen als unbesoldeten Hülfslehrer bis auf weiteres zu beschäftigen.

4. Desgl. vom 29. April. Der unbesoldete Hülfslehrer Mascher wird an das Real- gymnasium zu Wiesbaden zur Versehung von 8 Unterrichtsstunden gegen Remuneration berufen.

5. Zirkularverfügung vom 22. September 1888. Das Königliche Provinzial-Schul- kollegium läßt infolge Erlasses des Herrn Ministers vom 29. August 1888 ein Exemplar von Dr. E. Engelhorn'sSchulgesundheitspflege zum Gebrauch für Schulvorstände, Lehrer und Eltern, den Anstalten seines Bereiches zur Kenntnisnahme zugehen.

6. Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 24. Mai. Es wird ge- nehmigt, daß der Oberlehrer Dr. Klippent die auf ihn gefallene Wahl zum Mitgliede des ständigen Bürgerausschusses der Stadt Hersfeld annehme.

7. Desgl. vom 29. Juni. Betrifft die Lüftung der Lehrzimmer bei ungewöhnlicher Hitze und die Aussetzung von Unterrichtsstunden.

8. Desgl. vom 17. Juli und Erlaß des Herrn Ministers vom 8. Juli. Es wird ein Exemplar der von dem Konservator der Altertümer Obersten z. D. v. Cohenhausen in Wies- baden verfaßten Denkschrift:Das Römer-Kastell Saalburg für die Bibliothek mitgeteilt.

9. Verf. des K Prov.-Schulk. vom 8S. August. Ein Exemplar des Werks:Weck, Unsre Toten, wird als Geschenk des Herrn Ministers mitgeteilt.

10. Verf. desselben vom 8. August und Erlaß des Herrn Ministers vom 17. Juli. Das Buch:Raydt, Ein gesunder Geist in einem gesunden Körper wird zur Anschaffung empfohlen.

11. Desgl. vom 22. August. Der Direktor wird ermächtigt, den Kaplan Krämer mit Erteilung des katholischen Religionsunterrichts am Gymnasium und Realprogymnasium gegen die etatsmäßige Remuneration zu beauftragen.

12. Desgl. vom 17. September. Mitteilung, daß das Königliche Konsistorium die Re- vision des evangelischen Religionsunterrichts an der Anstalt dem reformierten Generalsuper- intendenten zugewiesen habe.

13. Desgl. vom 23. September. Der Hülfslehrer Lohmann ist vom I. Oktober ab als ordentlicher Lehrer an das Gymnasium zu Hanau befördert.

14. Desgl. vom 26. September. Der Kandidat des höheren Schulamts J. Heidsieck wird dem Gymnasium vom 1. Oktober ab als remunerierter Hülfslehrer überwiesen.