Jahrgang 
1889
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erforderlich ist, nicht in die Gymnasialtertia, sondern in die Realprogymnasialtertia eintreten- lassen.

Das neue Schuljahr beginnt Montag den 29. April 8 Uhr morgens mit der Aufnahme- prüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonntag den 28. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. Impfschein (sowohl über die erste Impfung, als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr bereits über- schritten haben, über die erneute Impfung); 2. Geburtsschein; 3. Abgangszeugnis von den früher besuchten Schulen, bezw. Zeugnisse früherer Privatlehrer. Zur Aufnahme in die Sexta ist das Alter von 9 10 Jahren das geeignetste. Knaben unter 9 Jahren können nur ausnahmsweise aufgenommen werden.

An Vorkenntnissen wird verlangt:

1. Geläufiges Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift.

2. Fähigkeit, mit lateinischen und deutschen Buchstaben leserlich und reinlich zu schreiben. 3. Fähigkeit, Diktiertes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben.

4. Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen.

5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.

Der Unterricht beginnt Dienstag den 30. April früh 7 Uhr.

Das Schulgeld beträgt für alle Klassen jährlich 100 Mark und ist vierteljährlich voraus- zubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig (vergl. oben S. 36 Z. 16 v. o.) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quartals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres also in diesem Jahre der 29. April zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden anderen Quartale der 1. Juli und der 1. Januar.