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5. Bekanntschaft mit den wichtigsten Geschichten des Alten und Neuen Testaments.
Der Unterricht beginnt Dienstag den 19. April früh 7 Uhr.
Das Schulgeld beträgt jährlich:
für Sexta und Quinta 66, „ Quarta 78, „ Tertia 84, „ Sekunda und Prima 96 Mark.
Das Schulgeld ist vierteljährlich vorauszubezahlen. Wenn ein Schüler nicht vor dem Beginn eines neuen Quartals ordnungsmäßig(vergl. oben S. 31 Z. 9 v. u.) abgemeldet ist, so hat er das Schulgeld für das begonnene Quartal noch zu entrichten. Als Beginn des Quar- tals gilt zu Ostern der Beginn des neuen Schuljahres— also in diesem Jahre der 18. April — zu Michaelis der Beginn des neuen Semesters, für die beiden anderen Quartale der 1.
Juli und der 1. Januar.
Ordnung der Prüfung.
Freitag den 1. April Vormittags 8 Uhr.
8— 8 ½ Realsekunda: Geschichte, Heermann. 81 ⁄½— 9 Realtertia: Englisch. Burhenne. 9— 9 ½ Gymnasialobertertia: Mathematik. Stamm. 9 ½— 10 Gymnasialuntertertia: Französisch. Sänger. 10— 10 ¾4 Quarta: Lateinisch. Cornelius. 10hœ— 11 ½ Quinta: Lateinisch. Oheim. 11 ½— 12 Sexta: Naturbeschreibung. Mascher.
Nachmittags 2 Uhr. 2— 2 ½ Gymnasialuntersekunda a: Griechisch. Bender. 2 ½— 3 Gymnasialuntersekunda b: Lateinisch. Mannss. 3— 3 ½ Gymnasialobersekunda: Mathematik. Bätz. 3 ½— 4 Gymnasialunterprima: Geschichte, Hafner.
Hersfeld, den 30. März 1887.
Der Direktor des Königlichen Gymnasiums und Realprogymnasiums Dr. Duden.
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