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VI.
Stiftungen und Unterstützungen von Schülern.
Es bestehen an der Anstalt 40 Freitischstellen, welche bedürftigen Schülern, die sich durch Fleiß und gutes Betragen auszeiehnen und vermöge ihrer Anlagen für einen wissenschaftlichen Beruf ausreichend befähigt sind, verliehen werden. Unter denselben Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden, In der Regel werden diese Wohlthaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches ver- liehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluß dem Unter- zeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schulkollegium, die um Schulgeldbefreiung an den Königlichen Gym- nasialdirektor zu richten.— Den dritten Brüdern wird auf Nachsuchen der Eltern das Schul- geld erlassen.
Von sonstigen Stiftungen bestehen an der Anstalt:
1) Das Molitorsche Familienstipendium. Dasselbe wurde auch für das ablaufende Schuljahr dem stud. theol. Rud. Ritter verliehen.
2) Die Münscherstiftung. Die Stiftung erhielt durch Herrn Pfarrer Henkel in Melsungen als Gabe einiger ehemaliger Schüler des Gymnasiums 20 Mark, den gleichen Betrag sandte ein anderer alter Schüler unserer Anstalt, Herr Amtsrichter Stamm in Elber- feld, an Oberlehrer Berlit ein. Den freundlichen Gebern, welche auf diese Weise ihrer Anhäng- lichkeit an das Gymnasium Ausdruck gegeben, sage ich herzlichen Dank. Das Kapital der Stiftung beläuft sich auf 2857,56 Mk., das Stipendium wurde mit je 57 Mk. den Oberpri- manern Heinrich Selig und Friedrich Diebel bewilligt.
3) Das Schimmelpfengsche Familienbenefizium. Dasselbe ist in Ermangelung von Bewerbern auch in diesem Jahre nicht verliehen worden.
Außerdem ist eine neue Freitischstelle in der Bildung begriffen. Das Kapital hat sich durch Zinszuwachs von 1090 M. auf 1132,45 M., ferner durch UÜberweisung eines Teiles des Rein- ertrages von der Aufführung von„Schillers Glocke“(vergl. oben Chronik) auf 1160 M. vermehrt.
VII.
Mitteilungen an die Schüler und an deren Eltern.
Die wichtigsten Bestimmungen über das von den Schülern einzuhaltende Betragen sind folgende:


