Jahrgang 
1884
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19 VDbersicht

über die im Laufe des Schuljahres von dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zu Kassel und andern Behörden erlassenen oder mitgeteilten Verfügungen, soweit deren Inhalt von allgemeinerem Interesse ist.

1. Am 7. März: Der Königliche Provinzial-Steuer-Direktor zu Kassel ersucht im Auftrage des Herrn Finanzministers zur Vermeidung der noch immer in groszer Zahl einge- henden Gesuche um Annahme zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern, namentlich solcher jungen Leute, welche die dieserhalb bestehenden Bedingungen, insbesondere der wissenschaftlichen Vorbildung(Reife für Oberprima) und der Ableistung des Militärdienstes, nicht vollständig erfüllt haben, den Bestimmungen über die Annahme der Steuer-Supernumerare in den beteiligten Kreisen erneuerte Verbreitung zu verschaffen. Er bemerkt dabei, dasz die für seinen Verwaltungsbezirk zulässige Zahl der Supernumerare neuerdings auf 12 herabgesetzt worden ist und dasz innerhalb Jahresfrist voraussichtlich neue Bewerber nicht zur Annahme gelangen können.

2. Am 28. März: Ministerialerlasz vom 15. März, betreffend den Ubergang aus Gym- nasial- in Realgyminasialklassen und umgekehrt. Hiernach berechtigt bis nach Unter- Tertia einschlieszlich das von einem Realgymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Auf- nahme in die entsprechende Klasse eines Gymnasiums, sofern in dem Urteile über die Kenntnisse und Leistungen im Lateinischen das Prädikatgenügend ohne irgend welche Einschränkung gegeben ist. Ebenso musz das für den Ubergang aus einer Gym- nasial- in eine Realgymnasialklasse bis Untertertia einschlieszlich berechtigende Zeugnis für Französisch und Rechnen bezw. Mathematik das Prädikat genügend enthalten.

3. Am 1. April: Es wird die Teilung der Unter-Sekunda in zwei parallele Cötus und die Zusammenlegung der Quinta a und Quinta b zu einer Klasse genehmigt.

4. Am 5. April: Die Geschäfte eines Arztes der Anstalt werden dem Kreisphysikus Dr. Ahlborn vom 1. April an übertragen. 1

5. Am 12. April: Ermächtigung den Unterricht am 2. Mai wegen der an diesem Tage zu Hersfeld abzuhaltenden Lehrerversammlung ausfallen zu lassen.

6. Am 19. April: Ministerial-Erlas« vom 27. Oktober 1882, die Pflege des Turnun- terrichts, Turnspiele etc. betr.

7. Am 15. Mai: Dem Oberlehrer Stöltzing wird ein Urlaub von 6 Wochen zur Wie- derherstellung seiner Gesundheit erteilt.

8. Am 16. Mai: Deklaratorische Bestimmungen zu den Vorschriften der Entlassungs- prüfungsordnung von 1882.