Jahrgang 
1883
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II. Ubersicht

über die im Laufe des Schuljahres von dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zu Kassel und andern Behörden erlassenen oder mitgeteilten Verfügungen, soweit deren Inhalt von allgemeinerem Interesse ist.

1. Am 27. März: Mitteilung einer Abschrift des zwischen dem Königlichen Fiskus und der Stadt Hersfeld wegen Aufhebung der höheren Bürgerschule und Einrichtung von Real- parallelklassen am Gymnasium am 3. März abgeschlossenen und am 25. März vom Herrn Minister bestätigten Vertrags. Nach dieser Verfügung werden vom 1. April an die Lehrer der höheren Bürgerschule, Oberlehrer Stöltzing und Zeichenlehrer Lindow an das hiesige Gym- nasium, der ordentliche Lehrer Dr. Weingärtner an das Gymnasium zu Marburg versetzt und die wissenschaftlichen Hülfslehrer Mathi, Gutzmann und Dr. Saenger(letzterer später an das Gymnasium berufen) Ende März entlassen. Zur UÜbernahme des vertragsmäßig auf das Gymnasium übergehenden Inventars wird der Direktor zum Kommissarius des Staates ernannt.

2. Am 26. März: Der Erlaß der Herren Minister der Finanzen und des Innern vom 23. Oktober 1881, betreffend die Besteuerung der stempelpflichtigen Urkunden, wird in Abschrift zur Kenntnis und Beachtung mitgeteilt.

3. Am 28. März: Auf die im Verlage der R. Gärtnerschen Buchhandlung(Hermann Heyfelder) in Berlin SW., Dessauerstr. 35, von 1882 ab erscheinendeMonatsschrift für das Turnwesen mit besonderer Berücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege, heraus- gegeben von dem Unterrichtsdirigenten der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt Professor Dr. Euler und dem Lehrer Eckler an derselben Anstalt wird aufmerksam gemacht.

4. Zirkularverfügung des Herrn Ministers vom 31. März betr. einige Abänderungen in der Lehrverfassung der höheren Schulen nebst einem Exemplar der neuen Lehrpläne für dieselben.

5. Am 1. April: Aus Anlaß eines Spezialfalles es war nämlich ein Unter- sekundaner, der keine Aussicht auf Versetzung hatte, zu Weihnachten ausgetreten, hatte das Examen für den einjähr. Dienst bestanden und begehrte nun zu Ostern für Obersekunda ge- prüft zu werden weist das Königl. Prov.-Schulk. in einer Verfügung vom 1. April darauf hin, daß nicht nur das Qualifikationszeugnis für den einjährigen Dienst keineswegs zur Aufnahme in Obersekunda berechtige, sondern daß auch bei den Schülern unter keinen Umständen die falsche Vorstellung genährt werden dürfe, als könnten sie die Versetzung in die höhere Klasse erreichen, wenn sie ein Vierteljahr vorher die Anstalt verließen, um sich privatim für dieses Ziel vorzubereiten.

6. Am 11. April: Die Teilung der Quinta in 2 Parallelklassen wird genehmigt.

7. Am 15. April: Die Hilfslehrer Cornelius in Korbach(vergl. Chronik) und Burhenne in Wiesbaden werden mit Verwaltung zweier Hilfslehrerstellen beauftragt.

8. Am 17. April: Auftrag für den Hilfslehrer Dr. Saenger.