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. II. Ubersicht.
über die im Laufe des Schuljahres von dem Königlichen Provinzial-Schulkollegium zu Kassel und anderen Behörden erlassenen oder mitgeteilten Verfügungen, soweit deren Inhalt von allgemeinerem Interesse ist.
1. Am 27. Mai: Mitteilung der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Frankfurt a' M., betr. Ermälſsigung des Fahrpreises bei Schülerausflügen.
2. Am 29. Mai: Erlaſs des Herrn Ministers vom 29. April, wonach die neue Ortho- graphie vorläufig auf die Schulen zu beschränken, im Verkehr der Behörden dagegen die bis- her übliche Rechtschreibung noch beizubehalten ist.
3. Am 10. Juni: Erlals des Herrn Ministers vom 29. Mai. das Unwesen der Schüler- verbindungen in den oberen Klassen betr.
4. Am 17. Juni: Ubersendung eines Exemplares von„Verordnungen über die Ergän- zung der Offiziere des Friedensstandes etc. Berlin 1880 bei v. Decker.“
5. Am 21. Juni: Erlaſs des Herrn Ministers des Innern vom 14. Juni, wodurch den Polizeibehörden zur Pflicht gemacht wird, der Schulbehörde thunlichst dadurch Beistand zu leisten, dafs sie den in die Öffentlichkeit tretenden Exzessen der Schüler, namentlich den Trink- gelagen derselben entgegentreten und zu diesem Zwecke erforderliche Malsregeln ergreifen, bezw. durch ihre Organe die Maſsregeln der Schulbehörde unterstützen.
6. Am 13. Juli: Mitteilung des Herrn Provinzial-Steuer-Direktors zu Kassel, nach welcher die zum Steuer-Supernumerariat übergehenden jungen Leute die Prima eines Gym- nasiums oder einer Realschule J. O. ein Jahr mit Erfolg besucht haben müssen.
7. Am 18. September: Je 1 Exemplar des Inventariums der Baudenkmäler in den Regierungsbezirken Kassel und Wiesbaden wird der Anstaltsbibliothek überwiesen.
8. Am 20. September: Ein Exemplar der Statuten etc. des preufsischen Beamtenver- eins geht ein.
9. Am 28. September: Die bei der Aufnahme neuer Schüler notwendigen oder wün- schenswerten Formen und die Eröffnung des Schuljahrs betr.
10. Am 29. September: Dr. phil. Rudolf Heermann von hier wird dem hiesigen Gym- nasium zur Ableistung seines Probejahrs überwiesen.
11. Am 2. Oktober: Erlaſs des Herrn Ministers vom 16. August, wodurch auf die „Kaiser-Wilhelm-Spende. Allgemeine Deutsche Stiftung für Alters-Renten und Kapital-Versiche- rung“ und ihre Vorteile behufs weiterer Verbreitung aufmerksam gemacht wird.
12. Am 21. Oktober: Erlafs des Herrn Ministers, welcher bestimmt, dass der Unter- richt am 1. Dezember wegen der allgemeinen Volkszählung ausfallen soll.
13. Am 6. November: Erlaſs des Herrn Ministers vom 27. September, wonach unge- taufte Kinder evangelischer Eltern den evangelischen, ungetaufte Kinder katholischer Eltern den katholischen Schülern zuzuweisen sind, auch den Religionsunterricht in dem Bekenntnisse ihrer Eltern erhalten sollen.


