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Bedingungen kann auch das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. In der Regel werden diese Woltaten nicht im ersten Jahre des Schulbesuches verliehen. Die Bewerber haben ihre von Zeugnissen über die Bedürftigkeit ihrer Söhne oder Pflegebefohlenen begleiteten Gesuche spätestens 14 Tage vor dem Semesterschluss dem Unterzeichneten einzureichen, und zwar sind die Gesuche um Verleihung des Freitisches an das Königliche Provinzial-Schul- kollegium, die um Schulgeldbefreiung an die Königl. Gymnas.-Verwaltungs-Kommission zu richten.— Den dritten Brüdern wird auf Nachsuchen der Eltern das Schulgeld
erlassen.
Ordnung der Prüfung.
Freitag den 4. April.
8—9 Ober- und Unterprima: Plato. Berlit. Arithmetik. Klippert.
9— 10 Obersekunda: Sallust. Dieterich. Herodot. Meyer. 10— 11 Untérsekunda: Cicero. Bender. Geschichte. Bosing. 11— 12 Obertertia: Xenophon. Bosing. Französisch. Wachenfeld. 2—3 Untertertia: Caesar. Mannss. Geographie. Wachenfeld. 3— 4 Quarta: Latein. Hafner. Geschichte. Jost. 4—5 Quinta: Latein. Jost.
Französisch. Mannss.
Sonnabend den 5. April.
8—9 Sexta: Latein. Mathi. Rechnen. Heermann.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 21 April 8 Uhr morgens mit der Auf- nahmeprüfung. Anmeldungen sind mündlich oder schriftlich bis spätestens Sonnabend den 19. April an den Unterzeichneten zu richten und von folgenden Zeugnissen zu begleiten: 1. Impfschein(sowol über die erste Impfung als auch bei denen, welche das 12. Lebensjahr be- reits überschritten haben, über die erneute Impfung); 2. Taufschein; 3. Abgangszeugnisse


