Jahrgang 
1874
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ſium die Einführung des erhöhten Schulgeldes erſt vom 1. Ja⸗ nuar 1874 an geſchehe. Desgleichen theilte dieſelbe h. Be⸗ hörde unter dem 9. September mit, der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten habe auf ihren Antrag ausnahmsweiſe genehmigt, daß bei dem Gym⸗ naſium zu Hersfeld vom 1. Januar 1874 ab für die laufende Etats⸗Periode zwanzig Procente und fuür die folgende fünfzehn Procente von der Schulgeldeinnahme für Frei⸗ ſchüler abgeſetzt werden. Mit dem Jahre 1879 trete auch bei dem Gymnaſium zu Hersfeld das normale Verhältnis von zehn Procenten für Freiſchüler ein.

4. Verfügung des K. Pr.⸗Schulcollegiums zu Caſſel vom 26. Auguſt 1873. Es wird dem Unterz. ein Exemplar des vom Prof. Ille in München ausgeführten, vom Hofbuchhändler Alex. Duncker in Berlin behufs Vertheilung an höhere Lehranſtalten zum 2. September in einer Anzahl von Exemplaren als Geſchenk überwieſenenBildes vom neuen deutſchen Reich mit der Veranlaſſung überſandt, daſſelbe bei der bevorſtehenden Feier des bez. Tages an geeigneter Stelle aufzuhängen.

5. Derſelben h. Behörde vom 21. September 1873. Der Candidat des höhern Schulamts Karl Chriſtoph Wagner wird dem hieſigen Gymnaſium zur Ableiſtung des Probejahrs mit Beginn des kommenden Winterſemeſters überwieſen.

6. Derſelben h. B. vom 25. September 1873. Es wird für die Gymnaſial⸗Bibliothek ein Exemplar der Schrift des Fürſtlich Hohenzollernſchen Archivars Eugen Schnelldas Reichs⸗ Erzkämmereramt der Markgrafen und Kurfürſten von Branden⸗ burg und das Reichs⸗Erbkämmereramt der Grafen und Fürſten von Hohenzollern dem Unterz. überſandt.

7. Derſ. h. B. vom 1. October 1873. Der hebräiſche Un⸗ terricht iſt getrennt in der Prima und Secunda in wöchentlich je zwei Stunden zu ertheilen.

8. Verf. des H. Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und