Jahrgang 
1870
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Durch Erlaß des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten, mitgetheilt durch hohe Verfügung vom 14. Auguſt, iſt angeordnet worden, daß von der Erhe⸗ bung eines Austrittsgeldes der vondem Gymnaſium abgehenden Schüler abgeſehen, daß aber für das Abgangszeugnis, wenn es gefordert wird, ſowie für das Abiturientenzeugnis ein Thaler, der in die Schul⸗ caſſe fließt, gezahlt werde. Gleichzeitig iſt der Director ermächtigt worden, in allen Fällen, wo es ihm gerechtfertigt er⸗ ſcheint, namentlich wenn Schüler lediglich infolge der Verſetzung ihrer Väter die Anſtalt verlaßen, auf Antrag derſelben dieſe Ge⸗ bühr zu erlaßen.

Durch Verfügung vom 21. Aug. beſtimmte Königliches Pro⸗ vinzial⸗Schulcollegium, daß die fremden Maturitätsaſpi⸗ ranten für ihre Prüfung und die Ausfertigung ihres Zeugniſſes zehn Thaler zu zahlen haben, und daß mittelloſen die ganze oder halbe Summe erlaßen werden könne.

Vom 23. Aug. an revidierte der erſte Civil⸗Lehrer der König⸗ lichen Central⸗Turnanſtalt, Herr Dr. Euler, das hieſige Turn⸗ weſen im Auftrage des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten. Das Königliche Prov.⸗Schul⸗ collegium hatte bereits unter dem 25. Juni dem Unterzeichneten hiervon die erſte Nachricht ertheilt.

Am 5. September fand die gemeinſame Abendmahlsfeier des Gymnaſiums ſtatt.

Zu der Abiturienten Prüfung hatten ſich im ganzen vierzehn gemeldet, und zwar zwölf Schüler der Anſtalt nebſt zwei Externen. Die ſchriftliche Prüfung wurde mit denſelben vom 10. bis zum 16. Auguſt, die mündliche unter Vorſitz des Königlichen Commiſſarius, Herrn Provinzial⸗Schulraths Dr. Rumpel, am 6. Septbr. vorge⸗ nommen. Von letzterer wurden auf Grund ihrer ſchriftlichen Leiſtungen drei Schüler entbunden, dagegen ein Schüler und ein

Externer zurückgewieſen. Unter den neun mündlich Geprüften 2