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Im Juni wurde der katholiſche Religionslehrer Caplan Günſt verſetzt; ſein Amt übernahm kraft Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums vom 22. Iuli ſeit dem 1. Auguſt Caplan Breitung.
Am 2. Juli verfügte Königliches Provinzial⸗Schulcollegium, daß alle Eingaben der Lehrer an die vorgeſetzten Behörden in der Regel, und wo nicht durch beſondere Gründe eine Ausnahme ge⸗ rechtfertigt erſcheint, durch Vermittelung des Dirigenten der An⸗ ſtalt und erforderlichen Falls von ſeinem Gutachten begleitet, ein⸗ zureichen ſind.
Die Brunnenferien begannen am 5. Juli und dauerten drei Wochen.
Am 6. Juli wurde der bisherige Hülfslehrer Bruno Berlit durch Reſcript des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums zum ordentlichen Gymnaſiallehrer ernannt.
Am 10. Juli wies Königliches Provinzial⸗Schulcollegium auf Grund eines Beſchlußes des Herrn Miniſters der geiſtlichen, Un⸗ terrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten vom 30. Juni die Kö⸗ nigliche Gymnaſtalcaſſe an, vom 1. Januar ab ſtatt der bisherigen Beſoldungen dem Director 1400, dem 1. Lehrer Dr. Deichmann 1100, dem 3. Lehrer Dr. Wiskemann 1050, dem 4. Lehrer Dr. Dieterich 850, dem 5. Lehrer Dr. Ritz 850, dem 7. Lehrer Dr. Vial 650, dem 8. Lehrer Dr. Budérus 650, dem 9. Lehrer Br. Berlit 500 Thaler jährlich zu zahlen und von dem Director jährlich 70 Thaler Wohnungsmiethe einzuziehen.
Am 14. Juli lief durch Königliches Provinzial⸗Schulcollegium folgende Benachrichtigung ein: Der Herr Miniſter der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten hat von dem dortigen Gymnaſtium die drei erſten ordentlichen Lehrerſtellen als Ober⸗ lehrerſtellen anerkannt; es wird demnach von jetzt an Dr. Deich⸗ mann als erſter, Pfarrer Wiegand als zweiter, Dr. Wiskemann als dritter Oberlehrer bezeichnet. Der erſte Oberlehrer wird außer⸗ dem von jetzt au ſtets den Titel als Prorector führen.


