VIII. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 15., der Unterricht Dienstag den 16. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden am vorhergehenden Samstag den 13. April von 10— 12 ½ Uhr und auch noch Montag den 15. April von 8—9 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors ent- gegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. Jeder auf- zunehmende Schüler hat einen Geburtsschein, einen Impfschein und ein Abgangszeug- nis der seither besuchten Schule vorzulegen.
2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebens- jahr vollendet haben. Sie müssen vor allem einige Sicherheit in der Rechtschreibung und in den vier Grundrechnungsarten nachweisen. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3 jährigem, jedenfalls aber nicht später wie nach 4 jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans grössere Verluste unvermeidlich sind.
3. Der Unterricht im Latein ist wahlfrei, er beginnt in IIb und wird in Abteilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Oberrealschule parallel laufen.
4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird durch einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda erworben.
5. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimmtes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgenden Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete in seinem Amtszimmer gerne bereit(siehe auch Ziffer 8).
6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzu- holen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht gestattet (§§ 7 und 17 der Schulordnung).
7. Für diejenigen, die die Stenographie erlernen wollen, ist ein besonderer Kursus eingerichtet. Die Beteiligung ist wahlfrei.
8. Der Direktor ist täglich in seinem Amtszimmer von 11 3⁰ Uhr ab zu sprechen. Falls Auskunft über einen Schüler gewünscht wird, ist vorherige Benachrichtigung empfehlenswert.
Die Großherzogliche Direktion der Oberrealschule.
Dr. Baur.


