Jahrgang 
1912
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Auch mag hier erwähnt werden, dass im vergangenen Sommer wieder einige freie Ver- einigungen von Schülern sich gründeten, die auf einer von der Stadt Heppenheim zur Ver- fügung gestellten Wiese regelmässig das Spiel pflegten. Der Vertretung der Stadt sei für Uber- lassung der Wiese auch an dieser Stelle bestens gedankt.

7. Der Verwaltungsrat der Bezirkssparkasse Heppenheim gewährte auch in diesem Jahre

wieder einer größeren Anzahl von Schülern Stipendien, wofür ihm hiermit der gebührende Dank ausgesprochen sei.

Die seitherigen Inhaber von Freistellen und Stipendien müssen ihre Gesuche für das bevorstehende Schuljahr erneuern. Diese Gesuche sowohl wie neu einzureichende können nur dann auf Berücksichtigung rechnen, wenn sie bis zum 1. Mai uns vorgelegt sind. Eine besondere Aufforderung hierzu wird nicht ergehen. Allen Gesuchen sind die Osterzeugnisse beizulegen; bei Gesuchen um Stipendien ist außerdem ein Fragebogen auszufüllen und mit dem Gesuche einzureichen. Solche Fragebogen können unentgeltlich von der Bezirkssparkasse oder auch von der unterzeichneten Direktion bezogen werden. Indessen verleiht die Bezirkssparkasse nur an solche Schüler Stipendien, die ihrem Bezirk angehören.

8. Das Schulgeld ist in der ersten Hälfte des Mai, August, November und Februar

fällig, es beträgt für die drei obersten Klassen(1a lla) 150 Mark, für die übrigen 130 Mark jährlich.

Ferienordnung.

Erster Ferientag Letzter Ferientag

Pfingsten 26. Mai 2. Juni Sommer 7. Juli 4. August Herbst 22. September 6. Oktober Weihnacht 22. Dezember 5. Januar

Ostern 16. März 30. März.