Jahrgang 
1907
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b. Das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Prima:

1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst(vergl. auch e, 1., aberBewerber, die die Reife für Oberprima erworben haben, werden vorzugs- weise berücksichtigt), 2. Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kai- serlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine;

c. Die Reife für Prima:

1. Zahnheilkunde, 2. Reichsbankdienst, 3. Zulassung zum Besuch der Technischen Hoch- schule als Studierender, 4. Apothekerberuf(mit Lateinpensum der Untersekunda eines Realgymnasiums), 5. Geometer 1. Klasse mit Prüfung für den Staatsdienst, 6. Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach, 7. Zulassung zum Vorbereitungs- dienst für die Prüfung als Aktuar(Gerichtsschreiber), 8. Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung;

d. Die Abschlussprüfung nach einjährigem Besuch der Untersekunda:

1. Maschinisten- und Ingenieurprüfungen bei der Kaiserlichen und Handelsmarine, 2. In- tendantursubalterndienst beim Heer;

e. Das Zeugnis über den einjährigen erfolgreichen Besuch der Untersekunda:

1. Aufnahme als Zivilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst(vergl. in dessen b, 1);

f. Das Zeugnis über den einjährigen Besuch der Obertertia befreit von der Pflicht zum Besuche der Fortbildungsschule.

X. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 8. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden an diesem Tage von 89 Uhr und am vorhergehenden Samstag, den 6. April, von 10 12 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Ge- burtsschein(Auszug aus dem standesamtlichen Register), einen Impfschein und ein Abgangs- zeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 9. April vormittags 8 Uhr.

2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3 jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans Verluste unvermeidlich sind.

3. Der Unterricht im Latein ist wahlfrei und wird in Abteilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Realschule parallel laufen.

4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird bis zum vollständigen Ausbau zur Oberrealschule entweder durch das Bestehen einer Prüfung erworben, die nach einjährigem Besuche der Untersekunda stattfindet oder auch ohne Prüfung lediglich durch weiteren einjährigen erfolgreichen Besuch der Obersekunda.

5. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimm- tes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgen- den Samstagdie betreffenden Hefte inden Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der