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X. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 23. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden an diesem Tage von 8—9 Uhr und am vorhergehenden Samstag, den 21. April, von 10— 12 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montags zwischen 9 und 12 Uhr statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts- schein(Auszug aus dem standesamtlichen Register), einen Impfschein und ein Abgangszeug- nis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 24. April, vormittags 8 Uhr.
2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3jährigem Besuch der Volksschule, da andernfalls infolge des Lehrplans Verluste unvermeidlich sind.
3. Der Unterricht für Realgymnasiasten(Latein) beginnt in Sexta und wird in Ab- teilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Realschule parallel laufen.
4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird entweder durch das Bestehen einer Prüfung erworben, die nach einjährigem Besuche der Untersekunda stattfindet oder auch ohne Prüfung lediglich durch weiteren einjährigen erfolgreichen Besuch der Obersekunda.
5. Auch wird jeder Schüler, der die Obersekunda mit Erfolg durchlaufen hat, ohne Prüfung in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule aufgenommen. Das gleiche gilt für die Aufnahme in die Unterprima eines hessischen Realgymnasiums, wenn der Schüler an unserem Lateinunterrichte mit genügendem Erfolge teilgenommen hat.
6. Um den Eltern unserer Schüler die Möglichkeit zu bieten, in deren schriftliche Arbeiten wöchentlich einen Einblick sich zu verschaffen, werden sämtliche Arbeiten jeden Samstag in den Händen unserer Schüler sich befinden. Sollten besondere Verhältnisse dies an irgend einem Samstag für ein bestimmtes Fach nicht gestatten, so werden unsere Schüler doch sicher am darauf folgen- den Samstag die betreffenden Hefte in den Händen haben. Zu näherer Auskunft ist der Unterzeichnete stets in seinem Amtszimmer gerne bereit und zu diesem Zweck an jedem Schultage dort zu sprechen, am zweckmässigsten nach 1120 Uhr.
7. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzu- holen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen, ist im allgemeinen nicht gestattet (§S 7 und 17 der Schulordnung).
8. Die Erteilung der sogenannten Gleichberechtigung, wie sie z. B. Preussen, Sachsen und Baden schon scit einiger Zeit besitzen, ist auch bei uns in nächster Zeit zu erhoffen. Es macht danach keinen Unterschied mehr, ob ein Junge das Gymnasium, das Realgymnasium oder die Oberrealschule besucht, die Abiturienten dieser drei Anstalten werden dann zu allen Studien zugelassen.
Die Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. L. Baur.


