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IXx. Uebersicht
über die Berechtigungen des Realgymnasiums und der Oberrealschule bezw. Realschule.*)
Studien und Berufsarten.
Realgymnasium.
Oberrealschule.
Erlass der Seekadettenprüfung
Heilkunde, Forstfach
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Landwirtschaft mit Prüfung für den Staatsdienst
Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektro- chemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst
Tierheilkunde
Höherer Post- und Telegraphendienst
Erlass der Fähnrichsprüfung
Schiffsbau und Maschinenbaufach mit Staatsprüfung bei der kaiserlichen Marine
Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdienst und Intendantursekretariat bei der Marine
Zahnarzneikunde, Zulassung zur Rossarztschule und Prüfung
Reichsbankdienst
Besuch der technischen Hochschule als Studierender
Apothekerfach
Geometer 1. Kl. mit Prüfung für den Staatsdienst
Zulassung zur Prüfung für die mittleren Stellen im Finanzfach
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Prüfung als Gerichtsschreiber, Hilfsgerichtsschreiber, Gehilfe bei der Staatsanwaltschaft
Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung
Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiser- lichen und Handelsmarine
Intendantursubalterndienst beim Heere Aufnahme als Civilsupernumerar im preussisch-hes- sischen Eisenbahndienst
*) Die Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.
machungen. S. 13.
Reifeprüf. m. d. Prädi- kat, gut’ im Englischen Reifeprüfung
„
1 Jahr Prima
Reife für Prima
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Abschlussprüf. nach einjährigem Besuch der Untersekunda
Reifeprüfung
7
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1 Jahr Prima
Reife für Prima
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Abschlussprüf. nach einjährigem Besuch der Untersekunda
Vergl. auch Nr. 5 und Nr. 8 der Bekannt-


