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IX. Bekanntmachungen.
1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 11. April. Die Anmeldungen zur Aufnahme werden an diesem Tage von 8—10 Uhr und am vorhergehenden Samstag, den 9. April, von 10— 12 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Die Aufnahmeprü fungen finden Montags zwischen 10 und 12 Uhr statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts- schein(Auszug aus dem standesamtlichen Register), einen Impfschein und ein Abgangszeug- nis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag den 12. April, vormittags 8 Uhr.
2. In die Sexta werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 9. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, diese unserer Anstalt so früh wie möglich zuzuführen, also nach 3jährigem Besuche der Volksschule, da andernfalls in Folge des neuen Lehrplans Verluste unvermeidlich sind.
3. Der Unterricht für Realgymnasiasten(Latein) beginnt in Sexta und wird in Ab- teilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Realschule parallel laufen.
4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird entweder durch das Bestehen einer Prifung erworben, die nach einjährigem Besuche der Untersekunda, also im Normalalter von 15 Jahren, stattfindet oder auch ohne Prüfung lediglich durch weiteren ein- jährigen erfolgreichen Besuch der Obersekunda.
5. Auch wird jeder Schüler, der die Obersekunda mit Erfolg durchlaufen hat, ohne Prüfung in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule aufgenommen. Das gleiche gilt für die Aufnahme in die Unterprima eines hessischen Realgymnasiums, wenn in dem Abgangszeugnis ausdrücklich bemerkt ist, dass er im Lateinischen die für die genannte Auf- nahme erforderlichen Kenntnisse sich erworben hat.
6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzu- holen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen ist im allgemeinen nicht gestattet (§§ 7 und 17 der Schulordnung).
Die Grossherzogliche Direktion der Realschule.
Dr. L. Baur.
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