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VIII. Gebersicht
über die Berechtigungen des Realgymnasiums und der Oberrealschule.“)
Studien und Berufsarten.
Realgymnasium.
Oberrealschule.
Heilkunde
Neuere Sprachen mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Mathematik und Naturwissenschaften mit Prüfung für das höhere Lehrfach
Forstfach
Bau- und Maschinenfach, Elektrotechnik, Elektrochemie, Chemie mit Prüfung für den Staatsdienst
Höherer Post- und Telegraphendienst
Erlass der Fähnrichsprüfung
Erlass der Seekadettenprüfung
Schiffsbau- und Maschinenbaufach mit Staatsſwüfung bei der Kaiserlichen Marine Marineverwaltungsdienst, Verwaltungssekretariat bei den Kaiserlichen Werften, Zahlmeisterdieust und Intendan- tursekretariat bei der Marine
Zahnarzneikunde, Tierheilkunde, Zulassung zur Rossarzt- schule und Trüfung
Reichsbankdienst
Besuch der technischen Hochschule als Studierender
Geometer 1. Kl. mit Prüfung für den Staatsdienst
Zulassung zur Fähnrichs- und Seekadettenprüfung
Maschinisten- und Ingenieurprüfung bei der Kaiserlichen und Handelsmarine
Intendantursubalterndienst beim Heere
Apothekerfach
Zulassung zur speziellen Prüfung der ersten Kategorie in dem hessischen Finanzfach
Aufnahme als Civilsupernumerar im preussisch-hessischen Eisenbahndienst
Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Gerichts-
schreiberprüfung
*) Die Realschulen sind Oberrealschulen ohne Primakurse.
Reifeprüfung
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Reifeprüf. m. d. Prädlikat „Lut’ im Englischen
Reifeprüfung
1 Jahr Prima
Reife für Prima
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Abschlussprüfung nach einjährigem Besuch der Untersekunda
Reife für Obersekunda
Reifeprüfung
Reifeprüfung
Reifeprüfung
1 Jahr Prima
Reife für Prima
Abschlussprüfung nach einjährigem Besuch der Untersekunda
Reife für Obersekunda
Vergl. auch Nr. 5 der Bekanntmachungen. S. 11.


