Jahrgang 
1901
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VIII. Bekanntmachungen.

1. Das neue Schuljahr beginnt Montag den 15. April. Die Anmeldungen zur Auf- nahme werden an diesem Tage von 8 10 Uhr in dem Amtszimmer des Direktors entgegen- genommen. Die Aufnahmeprüfungen finden zwischen 10 und 12 Uhr statt. Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburtsschein(Auszug aus dem standesamtlichen Register). einen Impfschein und ein Abgangszeugnis der seither besuchten Schule vorzulegen. Der Unterricht beginnt Dienstag, den 16. April vormittags 8 Uhr.

2. In die unterste Klasse werden Knaben aufgenommen, die bis Ende September d. Js. das 8., in die Sexta solche, die bis dahin das 9. Lebensjahr vollendet haben. Die Eltern, die uns ihre Jungen anvertrauen wollen, werden dringend gebeten, uns dieselben so früh wie mög- lich zuzuführen, spätestens aber nach 3 jährigem Besuche der Volksschule, da andernfalls in Folge des neuen Lehrplans Verluste unvermeidlich sind.

3. Der Unterricht für Realgymnasiasten(Latein) beginnt in Sexta und wird in Abteilungen gegeben, die den einzelnen Klassen der Realschule parallel laufen.

4. Das Zeugnis für den einjährig-freiwilligen Dienst wird entweder durch das Bestehen einer Prüfung erworben, die nach einjährigem Besuche der Untersekunda, also im Normalalter von 15 Jahren, stattfindet oder auch von jetzt ab ohne Prüfung lediglich durch weiteren ein- jährigen erfolgreichen Besuch der Obersekunda.

Auch wird jeder Schüler, der die Obersekunda mit Erfolg durchlaufen hat, ohne Prüfung in die Unterprima einer hessischen Oberrealschule aufgenommen. Das gleiche gilt für die Aufnahme in die Unterprima eines hessischen Realgymnasiums, wenn in dem Abgangszeugnis ausdrücklich bemerkt ist, dass er im Lateinischen die für die genannte Aufnahme erforderlichen Kenntnisse sich erworben hat.

6. Die Eltern auswärtiger Schüler werden darauf aufmerksam gemacht, dass vor jedem Wohnungswechsel eines Schülers der Direktor zu benachrichtigen und dessen Genehmigung einzuholen ist. In einem Wirtshaus den Mittagstisch zu nehmen ist im allgemeinen nicht gestattet(§ 7 und 17 der Schulordnung).

Die Grossherzogliche Direktion der Realschule. Dr. L. Baur.

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