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6. Bekanntmachung und Mlitteilungen an die Eltern.
Am Freitag, den 20. April, morgens von 8 Uhr ab, findet die Prüfung der neu eintretenden Schüler ſtatt; der Unterricht wird an demſelben Tage morgens um 10 Uhr wiedereröffnet.
Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich meldenden Schüler müſſen das 10. Lebensjahr zurückgelegt haben oder wenigſtens bis zum 30. September d. J. zurücklegen und ſich die Kenntniſſe, die in den erſten 4 Schuljahren einer mehrklaſſigen Volksſchule erlangt werden können, gut ange⸗ eignet haben.
Jeder aufzunehmende Schüler hat einen Geburts⸗ oder Taufſchein, einen Impfſchein und ein Entlaſſungszeugnis von der bisherigen Schule beizubringen.
Der jährliche Beitrag für die Schülerbibliothek beträgt 1 Mark.
An jene Eltern, welche die Abſicht haben, ihre Söhne unſerer Anſtalt anzuvertrauen, richten wir in deren eigenem Intereſſe die dringende Bitte, dieſe bereits in die unterſte Klaſſe eintreten zu laſſen.
Die Anmeldungen nimmt der Unterzeichnete entgegen, der auch bereitwilligſt jegliche Auskunft über die Schule erteilt.
Heppenheim, im März 1888.
Großherzogliche Direktion der höheren Bürgerſchule:
Rudershauſen.


