Jahrgang 
1884
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Auf die einzelnen Klaſſen verteilt ſich der Stoff in folgender Weiſe: In Klaſſe VI wird durch Betrachtung einer verhältnismäßig kleinen Anzahl von Repräſentanten des Tier⸗ und Pflanzenreichs zunächſt das Beobachtungs⸗ und Unterſcheidungsvermögen geübt. In der Zoologie wird dabei mit den Wirbeltieren begonnen. In Klaſſe V werden die leüher behandelten und die neu hinzutretenden Repräſentanten der beiden Reiche nach ihrer Verwandtſchaft in Gruppen zuſammengeſtellt. In Klaſſe IV und III: Syſtematiſche Ueberſicht des Tier⸗ und Pflanzenreichs. Das Wichtigſte aus der Anatomie und Phyſiologie. Kurze Betrachtung der hauptſächlichſten Organe des menſchlichen Körpers und ihrer Verrichtungen. Das Sommerhalbjahr wird vorzugsweiſe für Botanik, das Winterhalbjahr dagegen für Zoologie benützt. In den Ktaſſen II und I: Mineralogie im Anſchluß an die Chemie, die wichtigſten Felsarten und ihre Lagerungsverhältniſſe. 3

b. Phyſik. Lehrziel: Kenntnis der wichtigſten phyſikaliſchen Erſcheinungen und ihrer Geſetze, mit beſonderer Berückſichtigung der praktiſchen Anwendungen. In den beiden unteren Jahreskurſen beruht der Unterricht faſt aus⸗ ſchließlich auf der Anſchauung. An den in der Natur beobachteten Vorgängen und zahlreichen Verſuchen werden die Schüler auf die Erſcheinungen aufmerkſam gemacht, daraus die Geſetze abgeleitet und dann auf die Urſachen, die Kräfte, hingewieſen. In der oberſten Klaſſe tritt die deduktive Behandlung mehr hervor, jedoch muß das Experiment auch hier die Hauptrolle ſpielen. Ein Lehrbuch iſt einzuführen.

Der Unterrichtsſtoff verteilt ſich in folgender Weiſe auf die einzelnen Klaſſen: In Klaſſe III: Die allgemeinen Eigenſchaften der Körper. Einiges aus der Mechanik, ſoweit es zum Verſtändnis des Späteren notwendig iſt, mit Begründung durch das Experiment. Einiges aus der Wärmelehre. In Klaſſe II: Wärme, Magnetismus und Elektrizität. In Klaſſe I: Das Notwendigſte aus der Akuſtik. Katoptrik, Dioptrik, das Auge und die optiſchen Inſtrumente. Mechanik. Ueberſichtliche Wiederholung.

c. Chemie. Lehrziel: Die anorganiſche Chemie mit Beziehung auf die chemiſche Technologie; das Weſent⸗ lichſte aus der organiſchen Chemie. Ein Lehrbuch iſt einzuführen. Der Stoff iſt in angemeſſener Weiſe auf die Klaſſen II und I zu verteilen.

9. Zeichnen. Der Unterricht im Zeichnen beginnt mit Vorzeichnen durch den Lehrer an der Schultafel; daran reiht ſich das Zeichnen nach Vorlagen, Modellen und Gypsabgüſſen in methodiſcher Folge, wobei auch den antiken Formen Aufmerkſamkeit zuzuwenden iſt. An der graphiſchen Nachbildung von großen geometriſchen Körpern ſind die Schüler mit den wichtigſten Geſetzen der Perſpektive bekannt zu machen; hier können Ornamente der Baukunſt mit Erfolg beigezogen werden. Zur Ausbildung des Farbenſinus ſoll thunlichſt Gelegenheit gegeben werden. Das geometriſche Zeichnen wird in den beiden oberen Klaſſen gelehrt. In Klaſſe II kommen zunächſt geometriſche Konſtruktionen zur Ausführung; in Klaſſe I Aufgaben aus der Projektionslehre.

10. Schreiben. Der Schreibunterricht ſchließt in Klaſſe 1V ab; doch werden fakultative Schreibſtunden für Schüler der drei oberen Klaſſen eingerichtet, zu deren Beſuch ſolche Schüler, die nicht leſerlich und ſauber ſchreiben, gezwungen werden.

11. Turnen. Der Turnunterricht hat den Zweck, durch geeignete Leibesübungen Geſundheit, Kraft und Gewandtheit zu fördern, ſowie Mut, Entſchloſſenheit, Ausdauer und den Sinn für Ordnung und Pünktlichkeit zu entwickeln. Zugleich hat das Turnen bei höheren Schulen die Aufgabe, die erhöhte geiſtige Anſtrengung auszugleichen. (Die genauere Spezialiſierung des Uebungsſtoffes ſiehe in der amtlichen Ausgabe.)

12. Singen. Der Geſangunterricht zerfällt in theoretiſche und praktiſche Uebungen, die in ſtete Verbindung zu ſetzen ſind. Aufgabe der erſteren iſt, die Schüler mit den weſentlichen melodiſchen, rythmiſchen und dynamiſchen Tonverhältniſſen bekannt zu machen, die gewöhnliche Bezeichnung, Notenſchrift, Vorzeichen, zu ſicherer Kenntnis zu bringen und eine befriedigende Fertigkeit im Treffen zu erzielen Bei den praktiſchen Uebungen ſind Volkslieder und Choräle 4u pflegen. Während des Stimmwechſels ſind die Schüler von der Beteiligung am Geſange fern zu halten. Der Geſangunterricht iſt im allgemeinen obligatoriſch, doch iſt wegen Mangels an Stimme und Gehör eine Dispenſation zuläſſig.

13. Handelskunde. Da, wo örtliche Verhältniſſe es wünſchenswert erſcheinen laſſen, können in Klaſſe I1 und I je 13 Stunden für kaufmänniſches Rechnen und Buchhalten verwandt werden. Der Unterricht iſt fakultativ. Die an ihm teilnehmenden Schüler können von 1 Zeichenſtunde und unter Umſtänden auch von 1 Stunde Mathematik dispenſiert werden.

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