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Schülerselbstverwaltung, Schulsport, Gesundheitszustand.
Die Schülerselbstverwaltung vollzog sich ohne Schwierigkeiten in den durch den Min-Erlaß vom 21. 4. 1920 UII 952 gezogenen Grenzen. Eine„Schulgemeinde“ wurde auch für das Berichtsjahr von den Schülern nicht gewünscht; in den „Klassengemeinden“ wurden Angelegenheiten der Klassengemeinschaft und andere von den Schülern vorgeschlagene Fragen besprochen.—
An Schulvereinen bestehen ein Gyunasialturnverein und ein Gymnasialmusikverein mit Schülerorchester, ferner eine Neudeutschlandgruppe, eine Quickborngruppe und eine Schulgruppe des„Vereins fürs Deutschtum im Ausland“(V. D. A.) Sie arbeiten alle mit Eifer und Erfolg für ihre schönen Ziele.—
Ein aufgabenfreier Nachmittag lag nur in den Wochen, in denen nicht aus an- deren Gründen an einem Tage der Unterricht ausfiel.
„Tageswanderungen“ fanden in den von den Ferien nicht betroffenen Monaten statt.— Am 30. 6. 1926 fanden die Schlagballwettspiele statt, die für 1926 vom Philo- logenverband bestimmt waren. Unser Gymnasium errang dabei die„Bezirksmei- sterschaft im Schlagballspiel für Hessen-Nassau-West“. Die Schlagballspiele um die Provinzmeisterschaft für 1926 wurden am 28. und 29. August in Marburg ausgefochten. Hierbei zeigte sich, daß unser Gymnasium die zweitbeste Schlag- ballmannschaft Hessen-Nassaus besitzt.
Schulgeld.
Es beträgt vom 1. 4. 1926 ab 200 M im Jahr, monatlich zu zahlen in Beträgen von 17 M(im Juni, September, Dezember und März je 16 M). Bis zum 10. Tage eines jeden Kalendermenats muß das Schulgeld unbedingt bezahlt sein. In Monaten, deren erste Tage in die Ferien fallen, ist es sofort am 1. Schultage mitzubringen. Dringend empfohlen wird, besonders den ferner wohnenden Eltern, die Zahlung durch Ueberweisung auf unser Postscheckkonto Frankfurt M. Nr. 7236 oder auf unser Konto bei der„Nassauischen Landesbank Hadamar“ Nr. 409 Die Ueber- weisung muß aber auch bis zum 10. eines jeden Monats erfolgt sein.— Schul- geldermäßigung tritt ein: a) ohne Gesuch, wenn mehrere Geschwister höhere Schulen besuchen. Das älteste dieser Kinder zahlt dann den vollen Betrag, das zweitälteste davon nur 75 P(jährlich 150 M), das drittälteste nur 50(jähr- lich 100 M), jedes weitere Kind ist von der Schulgeldzahlung ganz befreit. Auf diese Ermäßigungen haben die Eltern Anspruch. Es genügt in diesem Falle eine schriftliche Mitteilung an uns, welche älteren Geschwister unserer Schüler höhere Schule oder Hochschulen besuchen und welche Schulen dies sind. b) Auf Grund eines Gesuches, das von der Ortsbehörde zu bestätigen ist, eine genaue Darlegung der finanziellen Verhältnisse enthalten muß und zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres einzureichen ist, nur an durchaus würdige und tüchtige Schüler in schwierig er finanzieller Lage und zwar in den gesetzlich gezogenen Grenzen.
Berufsberatung.
Ein Berufsberatungsausschuß des Lehrkörpers verfolgte die einschlägigen Verhält- nisse der Literatur, sodaß die Schüler nach Möglichkeit in Sachen der Berufswahl beraten werden konnten.
5. Der Elternbeirat.
veriet in den regelmäßigen Sitzungen unter Beteiligung von Mitgliedern des Lehr- körpers über wichtige Fragen der Schule und festigte auch dadurch die ersprießlichen Beziehungen zwischen Schule und Elternhaus.
6. Verschiedenes.
Als Schulgebäude dient seit 101 Jahren dem Gymnasium das vom Fürsten
Johann Ludwig von Nassau-Hadamar vor rund 300 Jahren erbaute prächtige


