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stungen in den Hauptfächern darunter leiden. Wir bitten demnach alle. die uns ihre Zöglinge anvertraunen wollen, darauf zu halten, daß diese allen Fächern nach dem Maße der Bedeutung, die jedem von ihnen im Organismus des Gymnasiums zukommt, ihren Fleiß zuwenden. 3
3. Auswärtige Schüler bedürfen, sofern sie nicht im Bischöflichen Konvikte Aufnahme finden, bei der Wahl der Wohnung und bei ihrem Wechsel sowie, falls sie nur Mittagstisch erhalten, bei der Wahl des Hauses, wo sie sich über Mittag auf- halten, der vorherigen Genehmigung des Direktors.
Die Pensionshalter haben die Pflicht, an Stelle der Eltern dafür Sorge zu tragen, daß der bei ihnen wolmende Schüler der Schulordnung gemäß sich verhält. Insbesondere dürfen sie weder Zusammenkünfte von Schülern auf den Zimmern ihrer Pensionäre dulden noch ein Ausgehen derselben nach Schluß der jeweils festgesetzten Zeit gestatten.
Von der Festsetzung einer bestimmten Zeit für die Hausarbeit sehen wir ab, da- mit unsere Schüler mit Unterstützung der Eltern oder Pensionsgeber es allmählich ler- nen, ihre Zeit in mõöglichst freier Verfügung einzuteilen und nach besten Kräften aus- zunutzen.
4. Der Besuch von Wirtshäusern, Konditoreien und dergl. in der Stadt und in den Nachbarorten, sowie der Besuch von Theateraufführungen, Schaubuden, Konzerten u. dergl. ist den Schülern nicht gestattet außer in Begleitun g ihrer Eltern.
5. Nach Ministerial-Erlaß v. 11. Juli 1895 wird ein Schüler mit der Androhung der Verweisung von der Anstalt, unter Umständen mit Verweisung bestraft, wenn er in der Schule. beim Turnen. Baden, bei Ausflügen u. s. w. im Besitze von gefährlichen Waf- fen, namentlich Schußwaffen betroffen wird.
6. Für die Förderung unserer Schüler in erziehlicher und unterrichtlicher Hinsicht ist ein Zusammenwirken des Elternhauses und der Schule unerläßlich. Wir bit- ten deshalb die Eltern der Schüler, uns in den Sprechstunden, über deren Zeit ein An- schlag am schwarzen Brett im unteren Flur des Gymnasiums das Nähere enthält, zu besuchen, mit uns über die Leistungen, das Verhalten, die Beanlagung ihrer Kinder Rücksprache zu nehmen und zu überlegen. welche Mittel und Wege einzuschlagen seien, um sie zum Ziele zu führen. Diese Besprechungen sind um so wünschenswerter, je häu- figer es vorkommt, daß die Eltern sich nameutlich auf grund des Ausfalles der schrift- lichen Arbeiten ein falsches Bild von den Leistungen ihrer Kinder machen. Die schrift- lichen Arbeiten sind zwar ein wichtiger Teil der von der Schuld geforderten Aufgaben, aber immer nu ein Teil und deshalb auch für die Versetzung nicht allein ausschlagge- bend, wie hier und da angenommen wird; neben ihmen sind von besonderen Gewichte die mündlichen Leistungen. Das Ergebnis der schriftlichen Arbeiten und die mündlichen Leistungen bilden zus ammen die Unterlage für die Versetzungen. UÜber das, was die Schüler in der Klasse leisten. sowie über alles, was sie nach unserem Dafürhalten hemmt oder fördert, geben wir den Eltern in unseren Sprechstunden bereitwillig Auskunft.
Erfahrungsgemäß wird die Einrichtung der Sprechstunden von den Eltern nicht immer in der Weise benutzt, wie es im Interesse ihrer Kinder empfehlenswert ist. Es hat keinen Zweck, wenn die Eltern sich erst in den letzten Wochen vor Ostern nach ihren Kindern erkundigen, weil dann in der Regel die Mittel., die gegen die etwa dro- hende Nichtversetzung angewandt werden können, nicht mehr wirken. Notwendig ist es, daß sie sich zur rechten Zeit, schon möglichst vor den großen Ferien, mit uns in Ver- bindung setzen, damit durch wohlüberlegte Maßnahmen Lücken in den Kenntnissen noch beseitigt werden können. Wir unserseits werden den Eltern vor den großen Ferien, um Mitte Juli, von besonderen Mängeln und auffälligen Zurückbleiben der Schüler schrift-
liche Mitteilung machen.


