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Zu c: Beizufügen ist„ein Unbescholtenheitszeugnis.“
Nôtig ist der Nachweis der Unbescholtenheit seit der Vollendung des 12. Lebens- jahres durch den Bewerber. Die Zeugnisse sind für Schüler militärberechtigter Lehranstalten durch die Direktoren auszustellen.
Zwischen dem Tage der Ausstellung des letzten Zeugnisses und dem Eingange des Antrages bei der Prüfungskommission darf höchstens ein Zeitraum von 14 Tagen liegen. Eine nur gleichlange Lücke darf zwischen den durch die verschiedenen Führungszeugnisse belegten Zeiten sein. Liegen längere Zeiten unbelegt zwischen den Zeugnissen. so muß der Bewerber angeben, wo er sich während ihrer aufge- halten hat, und weslialb er keine bezüglichen Führungszeugnisse einreichen kann.
Für Beamte tritt bezüglich der Zeit der Beamtenstellung das Zeugnis der vor- gesetzten Dienstbehörde an die Stelle desjenigen der Ortsbehörde.
Die Führungszeugnisse müssen genau die Zeit(von Tag zu Tag) erkennen las- sen, auf welche sie sich beziehen.
Die sämtlichen Papiere sind im Originale einzureichen und bleiben bei Ausstel- lung des Berechtigungsscheines bei den Akten der Prüfungskommission. Beglaubig- te Abschriften genügen nicht.
Zu§ 85 Ziffer 5a. Außerdem ist— sofern nicht die Zulassung zur Prüfung vor der Kommission beantragt wird— das Schulzeugnis, durch welches die wissenschaft- liche Befähigung, nachgewiesen werden soll. der Meldung beizufügen. Dieser Nach- weis kann erbracht werden entweder durch Vorlegung eines der in§ 91 LZiffer 4 der W. O. gedachten Reifezeugnisse pp. oder durch ein von der Lehranstalt nach Muster 18(S. 256) der W. O. auszustellendes besonderes„Zeugnis über die wissen- schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Dienst.“ Dieses Zeugnis(Mu- ster 18) verbleibt bei den Akten der Prüfungskommission, während die erwähnten Reifezeugnisse pp. den Bewerbern auf Antrag zurückzugeben sind.
III. Chronik.
1. Allgemeiner Verlauf des Schuljahres 1909. Das Schuljahr wurde am 20. April mit einem Schulgottesdienste eröffnet, Am Tage vorher fand die Prüfung der neuange- meldeten Schüler statt. Die Aufnahmeprüfung im Herbste fiel auf den 14. Oktober. Uber die Dauer der Ferien enthält das Nähere der Bericht über das Schuljahr 1908.
2. Schulſeste. Die vaterländischen Gedenktage wurden in hergebrachter Weise begangen. Die Sedanfeier bestand aus einem Festakt in der Aula und einem Schau- turnen in der Turnhalle. Den Festvortrag hielt der Oberprimaner Josef Berg über die Ehtwickelung der Kaiseridee von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart.
Die Festrede am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs hielt Herr Oberlehrer Dr. Jung. Er sprach über die Bedeutung der Jugendspiele für die vater- ländische Wehrkraft und legte dar. welchen Einfluß sie auf Körper. Charakter und Geist ausüben. Durch sie wird der Körper abgehärtet, die Muskulatur gestärkt. das Nerven- System günstig beeinflußtt, das Herz. die Lungen und die Augen gekräftigt. Ferner wer- den durch die Jugendspiele für den Heeresdienst wichtige Eigenschaften des Charakters wie Mut, willige Unterordnung. Selbstzucht. Kaltblütigkeit. Ausdauer und Beharrlichkeit geweckt und gefördert und für den Heeresdienst wichtige Eigenschaften des Geistes wie Geistesgegenwart, rasches Erkennen und Beurteilen einer Lage, rasches Fassen des Ent- schlusses. schnelle Ausführung desselben. verständnisvolles Eingehen auf die Absichten des Spielleiters ausgebildet. Mit dem Hinweise auf die Sorge Sr. Majestät des Kaisers und Königs für die Erhaltung der Wehrkraft des deutschen Volkes schloß die Rede.
Am 11. Dezember veranstalteten der Musikverein und der Turnverein, unterstützt


