Jahrgang 
1900
Einzelbild herunterladen

10

II. Auszüge aus einzelnen Verfügungen.

1. Durch Verfügung v. 4. März v. J. erfolgte die Benachrichtigung, dass der durch Verf. v. 4. Febr.(vergl. vorjähr. Progr. S. 10) zum Oberlehrer an hies. Anstalt ernann- te Kand. des höh. Schulamts Adolf Schlitt, der zu jener Zeit als wissensch. Hilfslehrer am Bischöfl. Gymnasium zu Strassburg i. E. beschäftigt war, die Annahme der ihm über- tragenen Stelle abgelehnt habe.

2. Durch Verfügung v. 28. März wurde mitgeteilt, dass der Direktor des Prog.- u. Real- prog. Joseph Mathi zu Höchst seinem mehrfach geäusserten Wunsche gemäss zum Ober- lehrer ernannt und vom 1. Apr. ab dem hiesigen Gymnasium überwiesen sei. Unter dem 18. Apr. erfolgte die Mitteilung, dass ihm von dem Herrn Minister der Charakter als Pro- fessor verliehen sei.

3. Unter d. 10. April prachte das K. Prov.-Schulkollegium den Minist.-Erl. v. 22. März zur Kenntniss, wonach die jährlichen Untersuchungen der Staatsgebände durch die Localbaubeamten anstatt wie bisher im März künftig in der Zeit vom 1. Apr. bis zum 1. Okt. vorgenommen werden und grössere bauliche Arbeiten erst in dem auf die Unter- suchung folgenden Jahre zur Ausführung gelangen sollen.

4. Durch Rundverf. v. 27. Apr. wurden gemäss Minist.-Erl. vom 8. Febr. die Jahrgänge des unter Mitwirkung hervorragender Fachleute von Dr. Seidel herausgegebenen Werkes Hohenzollern-Jahrbuch zur Anschaffung für die Bibliotheken empfohlen und zugleich 1 Exemplar des 1. Bandes, des Jahrgangs 1897, der Anstaltsbibliothek als Geschenk über- wiesen.

5. Mit Verf. vom 27. Apr. wurden 7 Exemplare des von Büxenstein herausgeg. Pracht- werkesUnser Kaiser übersandt, welche nach der Bestimmung des Herrn Ministers als Geschenke an fleissige und befähigte Schüler verliehen werden sollten.

6. Unter dem 16. Mai wurde 1 Exemplar der in grösserer Anzahl von S. Majestät- dem Kaiser und König zur Vaoilundg unter die höhern Lehranstalten für die Bibliothe- ken zur Verfügung gestellten SchriftDie deutsche Marine, unter Zugrundelegung des neuen Flottengesetzes bearbeitet von Liliencron, für die Anstaltsbibliothek übersandt.

7. Die Rundverf. v. 18. Mai bpringt die Vorschrift in Erinnerung, dass, wenn bei einem Schüler zu befürchten ist, dass er nach zweijährigem Besuche seiner Klasse die Versetzungsreife nicht erlangen und infolge davon die Anstalt zu verlassen haben werde, nach ministerieller Anordnung den Fltern, Vormündern oder sonstigen Angehörigen desselben wenigstens ein Vierteljahr zuvor bezügliche Nachricht zu geben ist.

8. Durch die Rundverf. v. 29. Mai wird in betreff der in den regelmässigen Schul- censuren zu erteilenden Prädikate folgendes angeordnet: 1. Für die Beurteilung des Betragens sind anzuwenden die Prädikate: 1. gut, 2. befriedigend, 3. nicht ohne Ta- del, 4. tadelnswert. Den tadelnden Prädikaten ist stets eine kurze Begründung beizu- kügen. Der Fleiss und die Aufmerksamkeit können entweder in freier Weise oder durch Anwendung der Prädikate: 1. sehr gut, 2. gut, 3. genügend, 4. mangelhaft, 5. ungenügend peurteilt werden. Mit den letztgenannten Prädikaten ist auch der Stand der Kenntnisse und Leistungen zu pezeichnen. Den vorgeschriebenen Prädikaten können erläuternde Ausführungen beigefügt. werden.

9. Unter dem 23. Juni teilte das Kgl. Prov.-Schulkollegium mit, dass der Professor Dr. Richter zum 1 Okt. an das Kgl. Gymn. in Hersfeld versetzt sei.

10. Die Rundverf. v. 11. Juli bestimmte gemäss ministerieller Anordnung, dass bei Versetzungen von Beamten und Militärs, die für deren Söhne den Uebergang von einer höhern Lehranstalt des frühern Wohnorts an eine staat liche höhere Lehran- stalt des neuen Wohnorts zur Folge habe, die Erhebung der Auf nahmegebühr unter- pleiben solle.

11. Mit Rundverf. v. 14. Juli wurden aus der von dem Herrn Minister zur Verteilung an würdige evang. Schüler überwiesenen grössern Anzahl von Exemplaren der kleinen Ausg.