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herbeigeführten Tötung eines Mitschülers bestimmt wird, dass die Schüler vor einem frühzeitigen, unbesonnenen Führen von Schusswaffen nachdrücklich gewarnt und gleichzeitig ihnen angekündigt werde, dass solche, welche im Besitze von gefährlichen Waffen, insbesondere von Pistolen und Revolvern, betroffen sind, mindestens mit der Androhung der Verweisung, im Wiederholungsfalle aber mit Verweisung bestraft werden.
15. Die Rundverf. vom 3. Nov. bezieht sich auf den Minist.-Erl. vom 24. Okt., nach welchem es Kandidaten der neueren Fremdsprachen gestattet werden kann, einen Teil des nach dem Seminarjahr abzuleistenden Probejahres in Ländern französischer oder englischer Zunge auf die Ausbildung im praktischen Gebrauch beider Sprachen zu verwenden.
16. Durch die Rundverf. vom 12. Nov. wird gemäss Anordnung des Herrn Ministers bestimmt, dass das allgemein eingeführte 100teilige Thermometer statt des 80teiligen bei Neuanschaffungen auch in den höheren Schulen eingeführt werde, und zugleich eine Umrechnungstafel mitgeteilt.
17. Unter dem 21. u. 31. Dez. werden die Minist.-Erlasse vom 17. und 29. ej., betr. Beteiligung höherer Lehranstalten an der Beschickung der für das Jahr 1893 vorbereiteten Weltausstellung in Chicago, mitgeteilt.
18. Durch Minist.-Erl. vom 21. Dez., mitgeteilt durch Rundverf. vom 3. Jan., wird entschieden, dass bei der Abschlussprüfung nach dem 6. Jahrgange neunstufiger höherer Schulen auch solche Schüler, welche wegen Teilnahme am Konfirmanden- unterricht von dem bestehenden Religionsunterricht entbunden waren, den allgemeinen Anforderungen in der Religion zu genügen haben.
III. Zur Chronik der Anstalt.
Am ersten Tage des neuen Schuljahres, am 26. April, wurden die Aufnahme- prüfungen vorgenommen. Am folgenden Tage von 7 Uhr ab fand feierlicher Gymnasial- Gottesdienst statt, nach welchem, von 8 Uhr an, in der Aula die übliche Versammlung der Lehrer und Schüler in der gewohnten Weise abgehalten wurde. Der Unterricht wurde um 9 Uhr eröffnet.
Der Oberlehrer Prof. Schenck, der schon seit dem 8. Febr. wegen Erkrankung seinen Dienst hatte aussetzen müssen und vom 22. ej. bis zum Schluss des Winter- halbjahres durch den wissensch. Hilfslehrer Ludwig Koch aus Dillenburg vertreten worden war, wurde nunmehr behufs Wiederherstellung seiner Gesundheit für die Dauer des Sommerhalbjahres beurlaubt. Mit seiner Vertretung wurde wieder der genannte wissenschaftliche Hilfslehrer beauftragt.
Am 19. Mai weilte hier der Königliche Provinzial-Schulrat Herr Geheimrat Dr. Lahmeyer und besuchte vormittags und nachmittags Unterrichtsstunden in allen Klassen.
Am 25. ej. nahm der Oberlehrer Dr. Vomberg und der wissensch. Hilfslehrer Koch an der Generalversammlung des Vereins von Lehrern höherer Schulen der Provinz etc. in Cassel teil. Die denselben obliegenden Unterrichtsstunden fielen an diesem Tage gemäss Anordnung der hohen Behörde aus.
Nach dem Schlusse der achttägigen Pfingstferien, vom 14. Juni an, wurde die Vertretung des als Reserve-Lieutenant zu einer vierwöchigen militärischen Uebung vom 7. ej. ab nach Hadersleben einberufenen Oberlehrers Dr. Clasen erforderlich. Dieselbe wurde in der Weise geordnet, dass den Oberlehrern Prof. Hillebrand und


