Jahrgang 
1892
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II. Auszüge aus einzelnen Verfügungen.

1. Rundverf. des Kgl. Prov.-Schulk. vom 15. April v. J.: Nachdem der lateinische Aufsatz als Zielleistung weggefallen, habe auch gemäss Minist.-Erlass vom 12. Februar v. J. die Vorbereitung darauf in Hausaufsätzen fernerhin zu unterbleiben. Indes seien beizubehalten die mündlichen und schriftlichen Uebungen in der Klasse, sofern dieselben eine Verarbeitung des sprachlichen Materials zu einem freien schriftlichen Gebrauch des Lateinischen fördern und so zum bessern Verständnis der Schriftsteller befähigen.

2. Rundverf. vom 5. Mai mit Abschrift des Minist.-Erl. vom 15. April, nach welchem das Justizministerium angeordnet hat, dass, wenn gegen einen Schüler einer öffentlichen Lehranstalt wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Uebertretung das Verfahren eröffnet oder Klage erhoben wird, hiervon sofort dem zuständigen Schulvorstande Nach- richt zu geben ist.

3. Rundverf. vom 5. Mai mit Abschrift des Minist.-Erl. vom 17. April, durch welchen mitgeteilt wird, dass die Anordnung Sr. Maj. des Kaisers und Königs, nach welcher von Allerhöchstihrer Person oder Allerhöchstihren Vorfahren weder Gemälde noch Bildwerke ohne Allerhöchstes Vorwissen für öffentliche Kunst- etc. Anstalten und Sammlungen, sowie überhaupt zu Lasten von Staats- oder Staatsbehörden unterstehenden Fonds bestellt werden sollen, sich lediglich auf Original-Bildnisse, nicht auch auf Ver- vielfältigungen und Photographien von solchen erstreckt.

4 Durch die Rundverf. vom 22. Mai werden unter auszugsweiser Mitteilung des Minist.-Erlasses vom 10. Dezbr. 1890 und des Gutachtens der wissenschaftlichen De- putation für das Medizinalwesen vom 5. Novbr. ej. Massregeln zur Verhütung der Ueber- tragung von Tuberkelbazillen durch Staub angeordnet. In den Schulräumen sollen Spucknäpfe von bestimmter Grösse, Beschaffenheit und in genügender Zahl aufgestellt und für deren regelmässige Reinigung gesorgt werden; zur möglichsten Beseitigung des Staubes in den Schulräumen haben regelmässige Aufwaschungen und feuchte Rei- nigungen der Fussböden u. s. w. stattzufinden; auch sollen die Schulräume, insbesondere Aula und Turnhalle, nicht ohne dringende Gründe zu andern als Unterrichtszwecken hergegeben werden, da durch grössere Ansammlung von Menschen leicht, die Ver- schleppung von Krankheitsstoffen in die Anstaltsräume erfolgen kann.

5. Durch Rundverf. vom 16. Juni wird von den vom Kultusministerium dem Kgl. Prov.-Schulkollegium zur Verteilung an die Gymnasien der Provinz übersandten Exem- plaren des von dem Kgl. Konservator des Wiesbadener Altertumsmuseums von Cohausen herausgegebenen Werks:Die Altertümer im Rheinland 1 Exemplar der hiesigen An- staltsbibliothek überwiesen.

6. Durch Verf. vom 29. Juni wurde mitgeteilt, dass der Kandidat des höheren Schulamts Ernst Hirschfeld für die Zeit vom 17. Juli bis 14. August mit der Vertretung des zu einer militärischen Uebung als Reservelieutenant einberufenen Dr. GClasen beauftragt sei, und zugleich die Vertretung des letzteren im Religions- unterrichte in den unteren Abteilungen durch Pfarrer Paul genehmigt.

7. Durch Rundverf. vom 16. Juli wird der Minist.-Erl. vom 13. ej. abschriftlich mitgeteilt, nach welchem Abiturienten, welche sich dem Maschinenbaufach widmen und die für dasselbe eingerichtete Staatsprüfung bestehen wollen, um später in den Staats- dienst zu treten, auf die betreffende Prüfungsvorschrift hinzuweisen sind, nach welcher solche junge Leute, bevor sie das Studium auf der technischen Hochschule beginnen, ein Jahr, und wenn sie zu Ostern von der Schule abgehen, zunächst, ein halbes Jahr als Eleven unter Leitung des Präsidenten einer Kgl. Eisenbahn-Direktion durchzu- machen haben.