Jahrgang 
1890
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Nach dem Minist.-Erlass vom 11. Dezember pr., mitgeteilt durch Cirk-Verf. vom 8. Jan. d. J., sollen die in Obersekunda behufs Versetzung nach Prima augefertigten Uebersetzungen ins Griechische und Französische in den Fällen, in welchen Schüler nach der Versetzung nach Prima von einer Anstalt zu einer anderen übergegangen sind, auf Ersuchen des Direktors derjenigen Anstalt, an welcher der betreffende Schüler die Reifeprüfung ablegen will, von dem Direktor der Anstalt, bei welcher die Uebersetzungsarbeiten angefertigt sind, der ersteren Schule zur Verfügung gestellt werden. Snes

Die Cirk.-Verf. vom 18. ej. und der durch dieselbe mitgetheilte Minist.-Erlass vom 24 Dez. geben angesichts der immer wiederkehrenden Selbstmorde von Schülern ernste Mahnungen und Weisungen bezüglich geeigneter erziehlicher Behandlung solcher Schüler, welche nach jener Richtung krankhaft disponiert zu sein scheinen, und be- züglich thunlichst frühzeitiger und vorbeugender Bekämpfung solcher Veranlagungen.

Durch die Cirk.-Verf. vom 20 ej. wird gemäss dem Minist.-Erlass vom 29. Nov. pr. die Anlage sog. Schulgärten behufs Förderung des naturwissenschaftlichen Unter- richts empfohlen

Die Cirk.-Verf vom 23. ej. teilt den Minist.-Erlass vom 31. Dez. pr. mit, nach welchem der durch die internationale Stimmtonkonferenz im Nov. 1885 in Wien fest- gesetzte Normalstimmton, das eingestrichene a, dessen Höhe durch 870 einfache Schwingungen in der Sekunde bestimmt wird(die sog. Pariser Stimmung), vom 1. April d. J. an auch in den höheren Lehranstalten Anwendung finden, die erforder- lichen geprüften Normalstimmgabeln angeschafft und die als Lehrmittel dienenden mu- sikalischen Instrumente auf den Normalton umgestimmt werden sollen.

Der Minist.-Erlass vom 31. Jan., mitgeteilt durch Verf. vom 15. Febr., betrifft die Anordnung von regelmässig wiederkehrenden archäologischen Ferien- kursen für eine mässig bemessene Zahl von Lehrern der alten Sprachen und Ge- schichte, die in Berlin und in Bonn bezw. Trier Ostern und Pfingsten veranstaltet werden sollen.

. Zur Chronik der Anstalt.

Das neue Schuljahr wurde Montag den 29. April mit der Aufnahmeprüfung eröffnet. Am folgenden Tage fand von 7 Uhr ab feierlicher Gymnasial-Gottesdienst statt, an den sich um 8 Uhr die übliche Versammlung der Lehrer und Schüler in der Aula schloss, wo der Direktor den zur Ableistung des pädagogischen Probejahrs der Anstalt überwiesenen Kandidaten des höheren Schulamts Jakob Rauch von hier ein- führte, dann nach einer Ansprache die Schülerordnung vorlas bezw. erläuterte und die neu aufgenommenen Schüler auf gewissenhafte Befolgung derselben verpflichtete. Um 9 Uhr wurde der Unterricht begonnen.

Die Versehung der Lehrstunden des als Reserve-Lieutenant zu einer militärischen Uebung nach Schleswig einberufenen Gymnasiallehrers Dr. Clasen, welche vom 28. März an bis zum Schluss des vorangegangenen Schuljahres mit behördlicher Ge- nehmigung teils durch Kombination einzelner Klassen, teils durch Vertretung ermöglicht war, wurde für die noch übrigen 4 Wochen mit höherer Genehmigung so geordnet, dass der griechische Unterricht in III unter 3 Lehrer verteilt wurde, Oberlehrer Prof. Hillebrand, Oberleurer Dr Braun und Gymnasiallehrer Dr. Vomberg, das Latein in IVY, gegen Abtretung des latein. Unterrichts in V an den Kandidaten Rauch, ebenso die Geographie in IV der wissenschaftliche Hülfslehrer Borzucki, und den evangelischen Re- ligionsunterricht in den 2 unteren Abteilungen Pfarrer Paul übernahm.