Jahrgang 
1890
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Mitteilungen über den technischen Unterricht.

a. Turnen: Die Schüler turnten in fünf Ab- teilungen, welche von VI u. V, von IV, von III u. IIII, von II u. II und von I gebildet wurden. Jede Abteilung turnte wöchentlich 2 St. Den Uebungs- stoff bildeten in allen Abteilungen Ordnungs-, Frei- und Geräteübungen, letztere wurden namentlich in den oberen Abteilungen betrieben. Turnspiele wurden besonders in den unteren Abteilungen geübt. Auf Grund ärztlicher Zeugnisse waren im S. 6, im W.

manns kleiner Gesanglehre, ausserdem vaterl. Lieder, Turn- und Wanderlieder. Männerchor 1 St., Sopran u. Alt 1 St, Gesamt-Chor 1 St. Vaterl. Lieder, Hymnen, Motetten u s. W. aus demDeutschen Lieder- schatz von L. Erk(Männerchor) und demLieder- schatz für Schule und Haus von Th. Ballien. 6 St. Decku.

c Fakultatives Zeichnen: Einfache u. ent- wickeltere Ornamente nach Vorzeichnungen an der Wandtafel, farbige Flächenornamente nach Häusel- mann. Zeichnen nach geometrischen Körpern und nach Gypsmodellen. Schattierte Ornamente, Köpfe,

10 Schüler vom Turnen befreit. Krekel. Tiere und Landschaften nach Vorlagen. Im 8. be- b. Gesang: VI 1 St., V 1 St., beide Kl. kombi- teiligten sich 27, im W. 24 Schüler. 2 St. niert 1 St. Elementar-Gesangübungen nach Wid- Krekel.

l. Auszüge aus Verfügungen von allgemeinerem lnleresse,

Durch die Verf. des Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 8. März v. J. wurde der Kandidat des höheren Schulamts Jakob Rauch der Anustalt zur Ableistung des päda- gogischen Probjahres überwiesen. 1

Durch den Minist.-Erlass vom 30. April wird die Anschaffung der Scriptores re- rum Germanicarum in usum scholarum, Sammlung von Handausgaben deutscher Ge- schichtsquellen des Mittelalters. z. Z. gegen 40 Bände oder Hefte, empfohlen.

Die Cirkular-Verf. vom 27. Juni teilt den Minist.-Erlass vom 5. ej. mit, nach welchem künftig bei Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Be- fühigung für den einjährig-freiwilligen Dienst das in§ 90, No. 4 der neuen deutschen Wehrordnung vorgeschriebene Schema anzuwenden ist.

Durch die Cirk.-Verf. vom 29. ej. werden gemäss dem Minist.-Erlass vom 24. ej. Anordnungen für die höheren Lehranstalten bez. der Zeiten sommerlicher Hitze getroffen

Die Cirk.-Verf. vom 1. Juli setzt für die höheren Schulen der Provinz die Dauer der Karzerstrafe fest..

Durch die Cirk.-Verf. vom 8. August wird gemäss dem Minist.-Erlass vom 17. pr. das BuchEin gesunder Geist in einem gesunden Körper von Raydt(Verl. von Meyer in Hannover) zur Anschaffung für die Lehrerbibliothek empfohlen.

Das Reskript vom 13. Aug. betrifft die Verwendung von 1000 aus den ver- fügbaren Ueberschüssen der Anstalt zur Bestreitung der Kosten der Erweiterung des Zeichensaales und der Anschaffung neuer Zeichentische u. s. w.

Der Minist.-Erlass vom 31. Juni, mitgeteilt durch Verf. vom 21. August, betrifft die Herstellung von Einrichtungen zu kalten Bädern bezw. zu Douchebädern bei den Alumnaten hoherer Lehranstalten, sowie das tägliche Reinigen der Zähne seitens der Alumnen.

Die Verf. vom 4. Okt. betraf die definitive Ernennung des bisherigen proviso- rischen Elementarlehrers Joseph Krekel zum Elementarlehrer am hiesigen Gymnasium.

Die Cirk.-Verf. vom 14. Nov. teilt den Minist-Erlass vom 28. Okt. mit, nach welchem bei Versetzung von Beamten und Militärs, welche ihre Söhne von der höheren Schule des bisherigen Wohnorts an eine solche des neuen Wohnorts übergehen lassen, das Schulgeld an den betreffenden staatlichen höheren Lehranstalten nur für die Zeit, in welcher diese von den Söhnen besucht sind, nicht für das ganze Quartal zu éerheben ist..

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