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8. Durch Rescript vom 11. April d. J. genehmigte das Kgl. Prov.-Schulcollegium, dass in diesem Jahre in Rücksicht auf die nach Pfingsten hier abzuhaltende General-Ver- sammlung der Deputirten der Nassauischen Gewerbevereine die Osterferien um 2 Tage gekürzt, die Pfingstferien dagegen um 2 Tage verlängert würden.
9. Durch Circularverfügung vom 16. Mai teilt das Kgl. Prov.-Schulcollegium den Ministerial-Erlass vom 9. ej. mit, durch welchen verordnet wird, dass fortan das für das Nachsuchen um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste erforderte Un- bescholtenheits-Zeugnis in jedem Falle selbständig und abgesondert von dem Zeugnisse der wissenschaftlichen Befähigung ausgestellt werde, und dass für die Ausstellung des- selben dieselben Grundsätze massgebend sein sollen, welche seitens der Polizei-Obrigkeit, welcher die Ausstellung in den übrigen Fällen zukommt, für Zuerkennung des fraglichen Attestes eingehalten werden. Dies gelte ebensowol, wenn das Unbescholtenheits-Zeugnis gleichzeitig mit dem wissenschaftlichen Zeugnis, als wenn es erst später einem Schüler behufs seines Nachsuchens um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militairdienst oder seines Eintritts in denselben auszustellen sei.
10. Durch 3 Rescripte vom 11. Juli genehmigt das Kgl. Prov.-Schulcollegium, dass mit Beginn des nächsten Schuljahrs: 1. die lateinischen Uebungsbücher von Oster- mann ausser Gebrauch treten und die von Meiring eingeführt, 2. Schellen's Aufgaben für das theoretische und practische Rechnen in der Quarta in Gebrauch genommen werden, 3. dass in Prima an Stelle der Pütz'schen„Uebersicht der Geschichte der deutschen Litteratur“ das Hülfsbuch für den Unterricht in der deutschen Litteraturgeschichte von
Herbst trete.
III. Chronik der Anstalt.
Nachdem am letzten Herbstferientage die Prüfungen der durch Privatunterricht oder auf nicht gleichberechtigten Anstalten vorgebildeten Recipienden stattgefunden hatte, wurde das neue Schuljahr am 8. October, um 8 Uhr morgens, mit feierlichem Gottes- dienste für die Schüler beider Confessionen eröffnet, worauf von 10 Uhr ab in der Aula vor den versammelten Lehrern und Schülern der Director nach einer Ansprache die Schul- ordnung vorlas resp. erläuterte, dann den neu aufgenommenen Schülern die gewissenhafte Befolgung derselben ans Herz legte und sie einzeln durch Abnahme des Versprechens des Gehorsams und durch Handschlag auf dieselbe verpflichtete. Nach 11 Uhr wurde der Unterricht eröffnet.
Am 1. December fiel auf Anordnung des Herrn Ministers der Unterricht der all- gemeinen Volkszählung wegen aus; ebenso mit Genehmigung des Kgl. Prov.-Schulcolle- giums Donnerstag den 16. Decbr. wegen der Feier des fünfzigjährigen Priester-Jubiläums des Herrn Pfarrers und Dekans Faust. Die Anstalt beteiligte sich an dem am Vor- abende des Festes dem Herrn Jubilar zu Ehren veranstalteten Fackelzuge, sowie am Festtage an der kirchlichen Feier; auch brachte das Lehrercollegium an diesem Tage dem Herrn Jubilar seine Glückwünsche dar und nahm an dem Festessen teil.
Die Weihnachtsferien währten der Vorschrift gemäss 14 Tage, vom 24. December bis zum 6. Januar incl.


