Jahrgang 
1879
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men und ihnen die Ermächtigung ertheilt, Lehrern auf Wunsch zur Betheiligung an jener Feier Urlaub zu ertheilen, wenn ihre Vertretung angänglich sei, ev. den Unterricht an jenen Tagen ausfallen zu lassen und die nächsten Ferien um 3 Tage zu verkürzen.

9. Das Königl. Provinzial-Schulcollegium verfügt unter dem 21. März nach einer Bestimmung des Herrn Ministers der geistlichen ete. Angelegenheiten, dass das Schuljahr bei der hiesigen Anstalt Ostern beginnen solle, wie es bei der sehr grossen Mehrzahl der höhern Lehranstalten der Provinz Hessen-Nassau der Fall sei. Behufs Ueberführung in den neuen Zustand soll darauf geachtet werden, dass unter Einschränkung des Lehrpen- sums in einzelnen Fächern das nächste Wintersemester als ein volles Schuljahr sich dar- stellen wird. Ausserdem wird ein Vorschrift für die Oster-Versetzung k. J. ertheilt.

10. Die Circular-Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 27. Mai theilte den Ministerial-Erlass vom 20. ej. zur Nachachtung mit, nach welchem eine Schul- feier am 11. Juni, als dem Tage der goldenen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin, für angemessen erachtet und hinsichtlich der Art und Weise derselben auf die Feier des Geburtstages Seiner Majestät des Kaisers, wie sie überall in den Schu- len stattfinde, hingewiesen wurde.

11. Die Verfügung des Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 21. Juli enthält die Eröffnung, dass durch die bevorstehende Umlegung des Schuljahrs die Bestimmung des Reglements für die Prüfung der zur Universität übergehenden Schüler, nach welcher die Abiturienten während ihres zweijührigen Besuchs der Prima mindestens ½ Jahr der Oberprima angehört haben müssen, nicht geändert werde, sowie dass das jährliche Schul- programm Ostern k. J. ausfallen könne.

12. Unter dem 12. August erfolgt vom Königl. Provinzial-Schulcollegium die Mit- theilung, dass der Hülfslehrer Müller am Realgymnasium zu Wiesbaden an Stelle des Tfülfslehrers Oskar Ruppel mit der commissarischen Verwaltung der vacanten ordent- lichen Lehrerstelle an hiesigem Gymnasium vom 1. October d. J. ab beauftragt ist.

III. Chronik der Anstalt.

Nachdem am letzten Tage der Herbstferien die Prüfungen der neu angemelde- ten Schüler vorgenommen waren, wurde das neue Schuljahr am 8. October in üblicher Weise eröffnet. Aus dem Lehrercollegium war am Sehlusse des vergangenen Schul- jahrs der Candidat Fütterer aus Heiligenstadt nach Ableistung des vorschriftsmässigen Probejahrs ausgeschieden, um eine Hülfslehrerstelle am Gymnasium zu Düren zu über- nehmen. Der Gymnasiallehrer Westenbergerundder Gymnasial-Elementarlehrer Decku, die während der Ilerbstferien erkrankt waren, mussten während der 2 ersten Wochen des Wintersemesters in den ihnen durch den Lehrplan zugewiesenen Unterrichsstunden vertreten werden. Der erstere musste im. Laufe des Schuljahrs im ganzen noch an 8 Tagen wegen Krankheit den Unterricht aussetzen. Auch der Oberlehrer Schenck erkrankte zweimal während des ersten Schulquartals und wurde jedesmal an 3 Tagen in den ihm obliegenden Stunden vertreten.

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