Jahrgang 
1850
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H. Disciplin.

Ueber die disciplinariſchen Verhältniſſe der Gymnaſialjugend kann nicht be⸗ ſonders geklagt werden. Unterſuchungen und Beſtrafungen von erheblicher Art kamen im Schuljahre nicht vor. Der ſittliche Ernſt des Lehrers, zumeiſt des Klaſſenführers, fand ſeinen Abdruck im entſprechenden Geiſte der Klaſſe, ein Ver⸗ hältniß, was im Allgemeinen und Weſſentlichen ſeine Geltung ſtets behalten wird, wenn auch andere Dinge im Einzelnen vielfach ihren Einfluß üben.

Das Leben und Treiben der Gymnaſiaſten außerhalb der Schulräume ſteht zum Theil unter Einwirkungen, die ſich auch dem gewiſſenhafteſten und thätigſten Klaſſenlehrer und Director leider entziehen. Eltern, Pfleger, Haus⸗ und Geſchäfts⸗ leute, mit denen der Gymnaſialſchüler in den gewöhnlichen Lebensverhältniſſen in nähere Beziehung tritt, müſſen in ihrem innerſten, höchſten Intereſſe darin die Schul⸗ zwecke auf alle mögliche Weiſe unterſtützen, und die disciplinariſche Ueberwachung gewiſſenhafter Lehrer foͤrdern, nicht täuſchen. Es hängt das Glück der Eltern und Kinder davon ab, und nebenbei der Ruf der Bildungsanſtalt und ihre Frequenz. Möge jugendliche Ausartung darum endlich keine Höhle mehr finden, worin niedere Gewinnſucht ſie dem Auge des wachenden Lehrers enthebt, und groß zieht zum Laſter! Um welchen theuern Preis iſt hier der kleine Vortheil erkauft!

III. Statistik.

A. Schülerſtand.

Die Zahl von 201 Schülern, womit das vorangehende Schuljahr geſchloſſen wurde, verminderte ſich bei Eröffnung des neuen auf 184, indem, einſchließlich der 14 als reif entlaſſenen Abiturienten, 37 Schüler abgegangen und nur 18 neu aufgenommen worden ſind.