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werken, von Herrn Geh. Nat Prof. Dr. Poppert, Herrn Fabrikant Wilſer, der Firma Hochſtätter und von einem ungenannten Spender. Dieſe Bücher werden zu Oſtern als Prämien vergeben. Den freundlichen Gebern ſei auch an dieſer Stelle herzlichſt gedankt.
In den Schuljahren 1924 u. 25 hatte unſer Geſanglehrer, Oberreallehrer Geller, je ein Konzert gegeben, die beidemal einen vollen Erfolg brachten. Die Chöre, die unſere Schülerinnen ſangen, bewieſen nach dem Arteil aller Sachverſtändigen einen Grad der Ausbildung, wie man ihn nicht oft auf Schulen findet. Auch in dieſem Jahre hatte er in langer mühevoller Arbeit ein Konzert vorbereitet, das am 25. März ſtattfinden ſollte. Infolge der Erkrankung des Herrn Geller iſt die Aufführung vorläufig unmöglich.
Die Abſchiedsfeier für die Klaſſen la, Ias, 1b findet am 27. März ſtatt.
Mitteilungen.
Wir empfehlen den Eltern dringend, die Lektüre ihrer Kinder zu überwachen; auch ſollten für den Beſuch des Theaters und ganz beſonders des Kinematographen nur erzieheriſche Grund⸗ ſätze maßgebend ſein.—
Ein ſchwerer Mißſtand iſt es, daß Schülerinnen der erſten und ſelbſt ſchon der zweiten Klaſſe Bälle mitmachen. Es ſei hier an die Verhandlungen der Elternverſammlung vom 2. Juni 1924 erinnert. Herr Amtsarzt Dr. Schüppert wies damals eindringlich darauf hin, wie ſchädlich es vom ärztlichen Standpunkt aus ſei, wenn Mädchen im Entwicklungsalter an Bällen teil— nehmen, die bis ſpät in die Nacht hineindauern. Daß die Schule die ſchwerſten Einwände dagegen erheben muß, braucht nicht beſonders betont zu werden. Wir bitten daher dringend, die Schülerinnen von Vergnügungen fernzuhalten, die ihrer körperlichen und ſeeliſchen Entwicklung ſchädlich ſind.
Es iſt den Schülerinnen verboten, mit Armbändern und Uhren in die Schule zu kommen; nur die auswärtigen dürfen Ahren tragen.
Wir machen darauf aufmerkſam, daß Arlaub im Anſchluß an die Ferien, beſonders die Sommerferien, nur auf Grund eines ärztlichen, bezw. kreisärztlichen Zeugniſſes erteilt wird. Es iſt nicht angängig, daß die Eltern ihren Aufenthalt an der See, auf dem Lande uſw. ohne Rückſicht auf die Schule regeln und dann Arlaub verlangen.
Von jeher mußten viele Schulen über die große Zahl von Geſuchen um Befreiung von einzelnen Anterrichtsfächern(beſonders Turnen, Singen, Handarbeit) klagen. Auch entſprachen die hausärztlichen Zeugniſſe in Form und Inhalt nicht immer den Anforderungen, die von der Schule im Hinblick auf ihre Verantwortung an ſie geſtellt werden müſſen.
Im Einverſtändnis mit dem Miniſterium des Innern, Abteilung für öffentliche Geſund⸗ heitspflege, hat daher das Landesamt für das Bildungsweſen(Verfügung vom 14. 11. 22) beſtimmt, daß die ärztlichen Zeugniſſe nach einem Vordruck hergeſtellt werden müſſen. Ferner hat die Schule das Necht, jedes ungenügend ausgeſtellte Zeugnis zur Vervollſtändigung zurückzugeben, ſowie jedes Zeugnis durch den zuſtändigen beamteten Arzt oder, wo vorhanden, Schularzt nachprüfen zu laſſen und in Zweifelsfällen die Bewilligung von der Nachunterſuchung durch den Kreisarzt oder Schularzt abhängig zu machen. Eine ſolche Nachunterſuchung kann außerdem angeordnet werden, wenn das Geſuch für einen längeren Zeitraum als ½ Jahr gelten ſoll oder wenn es nach Ablauf der im erſten Geſuch genannten Friſt erneuert wird, wenn es ſich auf Befreiung von mehreren Anterrichtsfächern oder auf Verlängerung der Schulferien bezieht oder wenn das Kind ſich außerhalb der Schule körperlich in einer Weiſe betätigt, die mit der Begründung für die erteilte Befreiung im Widerſpruch ſteht(6. B. durch Beſuch der Tanzſtunde, Nadfahren, Tennisſpielen).


