Zur Geſchichte der Anſtalt.
Oſtern 1917 gab unſere Schule zum letzten Male einen gedruckten Jahresbericht heraus. Seit dieſer Zeit haben ſich tiefgreifende Anderungen im geſamten Mädchenſchulweſen Deutſchlands vollzogen, von denen das heſſiſche nicht verſchont geblieben iſt. Von Oſtern 1925 ab wurde der bis dahin ſiebenjährige Lehrgang der höheren Mädchenſchule auf 6 Jahre verkürzt. Die Geſamt⸗ ſchuldauer iſt dadurch nicht geändert worden, da die Schülerinnen jetzt grundſätzlich vier Jahre die Grundſchulen zu beſuchen haben, ſeither bloß drei Jahre.
Mit dieſer Änderung im Aufbau erfolgte in Heſſen eine Neubenennung der höheren Mädchenſchule; ſie heißt von Oſtern 1925 ab, wie in Preußen, Lyzeum. Die Ausbildung, die das Lyzeum gibt, iſt derjenigen der Knaben, die die Anterſekunda einer Realſchule, bezw. Oberrealſchule verlaſſen, gleichwertig. Das Lyzeum findet ſeine Fortſetzung in der Studienanſtalt, die zur Reife⸗ prüfung führt. In der Anterſekunda des Lyzeums tritt ſchon eine Gabelung ein. Ein Zweig gilt als Abſchlußklaſſe für diejenigen Schülerinnen, die nach Erreichung des Klaſſenziels austreten; der andere iſt Durchgangsklaſſe für diejenigen, welche die Reifeprüfung erſtreben.
Die neuen Lehrpläne, die dieſer Neuordnung entſprechen, werden mit Beginn des Schul⸗ jahres 1926 eingeführt. Bei dieſer Ambildung darf nicht überſehen werden, daß das Mädchen⸗ bildungsweſen auch eine innere Amſtellung erfahren hat. Die Lage unſeres Volkes, die Erfahrungen der letzten Jahre, bringen es mit ſich, daß faſt alle Mädchen ſich auf einen Beruf vorbereiten. Die Zulaſſung zu den meiſten weiblichen Berufen erfolgt nur auf Grund des Abgangszeugniſſes des Lyzeums. Die Schule übernimmt alſo die Verantwortung dafür, daß die Schülerinnen richtig vorgebildet ſind. In früheren Jahresberichten unſerer Schule wurde oft darüber geklagt, daß die Eltern den Schulbeſuch ihrer Töchter nicht gerade für wichtig hielten und ihre Pflichten der Schule gegenüber oft genug vernachläſſigten. Die Erfahrungen der beiden letzten Jahre beweiſen, daß dieſe Auffaſſung hier und da immer noch beſteht. Jetzt müſſen die Eltern aber bedenken, daß die Schule die Abgangszeugniſſe mit den Berechtigungen, die ſie verleihen, nur den Schülerinnen geben kann, die ihre Pflicht voll und ganz tun.
Das Schuljahr 1925 wird noch aus einem anderen Grunde in der Geſchichte unſerer Anſtalt ſtets denkwürdig bleiben. Mit ſeinem Beginn konnten wir die Studienanſtalt errichten. Damit ging ein Wunſch in Erfüllung, den die Elternſchaft unſerer Stadt und ihrer Amgebung ſeit Jahren gehabt hat. Frühere Verhandlungen, unſere Schule zu einer Vollanſtalt auszubauen, hatten keinen Erfolg. And auch diejenigen des Winters 1925 hätten zu keinem Ziel geführt, wenn nicht die Stadt Gießen ſämtliche Koſten übernommen hätte. Dem Herrn Oberbürgermeiſter, der ſtädtiſchen Verwaltung und der Stadtverordneten⸗Verſammlung ſei auch an dieſer Stelle für das Verſtändnis gedankt, das ſie für die Bildung der weiblichen Jugend unſerer Stadt bewieſen haben. Durch die Studienanſtalt wird eine ſeit langem ſchmerzlich empfundene Lücke in der Reihe der Bildungsanſtalten unſerer Stadt geſchloſſen. Möge unſere Studienanſtalt die auf ſie geſetzten Hoffnungen in vollem Maße erfüllen!
Die erſte Reifeprüfung wird an unſerer Schule Oſtern 1928 abgelegt werden.
. Das Schuljahr begann Montag, den 20. April 1925, der Anterricht Dienstag, den 21. April.


