Jahrgang 
1916
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Zeitschriften. Der Hauslehrer; Die Höh. Mädchenschulen; Frauenbildung; Lehrproben und Lehrgänge; Monatsschrift für höhere Schulen; Südwestdeutsche Schul- blätter; Zeitschrift für den deutschen Unterricht; Hessische Blätter für Volkskunde; Kunstwart; Vergangenheit und Gegenwart; Geographischer Anzeiger; Die Neueren Sprachen; Deutsches Philologenblatt; Die Umschau; Monatshefte für den naturwissenschaftlichen Unterricht; Zeitschrift für den physikalischen und chemischen Unterricht; Die Stimme; Der Bazar; Vobachs Frauen- und Modenzeitung; Deutsche Kolonialzeitung; Kriegschronik des Daheim. 1

Herr Prof. Markert schenkte unserer Bücherei folgende Bücher: Südwestdeutsche Schulblätter, Jahrg. 1896 1911; Wielands Werke, 2 Bde.; 1 Band Gedichte aus der deutschen Geschichte; 1 Band Simrock, Das Nibelungenlied. Von lerrn Dr. Büchner erhielten wir Raimonds Werke zum Geschenk..

Bücher für die Schülerinnenbücherei schenkten Kl. v. Hähling Vas und M. Marx IIas. M. Laberentz Kl. 3 b schenkte eine Stickschere.

Der naturwissenschaſtlichen Sammlung wiesen Geschenke zu: aus Kl Ia: E. Den- ninghoff, M. Hlahn, M. Rosenbaum, W. v. Tecklenburg, G. Zöller, G. Rossbach; Ilal: L. Gutmann; IIa:*: I. Böchner, I. Braubach, S. Dunbar, M. Leyerzapf, I. Steding; III au¹: I. Henneberg; IIla*: H. Frees, H. Hess, K. Hirsch, O. Reich, M. Simon, M. Wilson; VIIas: E. Bender, M. Lotz; VIIIa: Chr. Nebel, L. Bichler, M. Gail. Frl. M. Römer, frühere Schülerin unserer Anstalt, überließ uns eine Zusammenstellung von Salzproben, aus dem Kalisalzbergwerk Dietlas.

Allen Gebern sei hiermit nochmals aufs herzlichste gedankt.

VI. Mitteilungen.

Wir empfehlen den Eltern aufs neue, angelegenlichst darüber zu wachen, daßs die Mädchen nur gute und ihrem Alter entsprechende Bücher lesen, nur einwandfreie Stücke auf dem Theater und im Kinematographen sehen.

Es ist den Schülerinnen verboten, mit Armbändern und Uhren in die Schule zu kommen. Nur den auswärtigen Schülerinnen ist die Uhr gestattet.

Unsere Lehrer und Lehrerinnen sind stets bereit, den Angchörigen Auskunſt über die Schülerinnen zu erteilen. Es empfiehlt sich, vorher wegen der Sprechzeit anzufragen.

Es ist in diesem Jahr mehrfach vorgekommen, daß sich Eltern geweigert haben, die Kenntnisnahme einer von der Schule ihnen zugegangenen Mitteilung durch ihre Unter- schrift zu bescheinigen, weil sie mit den Maßsnahmen der Schule nicht einverstanden waren.

Die Meinung, daß die Unterschrift auch Einverständnis bedcuten soll ist irrig, sie soll

nur die Kenntnisnahme bescheinigen, die für uns erforderlich ist. Das Porto für Dienstsendungen, die im Interesse der Eltern unserer Schülerinnen

erfolgen, haben die Eltern zu tragen. Verfügung Großh. Ministeriums des Innern vom 21. juli 1910.

Wir bitten dringend darum, Mitteilungen in Schulangelegenheiten nicht an den Direktor persönlich zu richten, sondern an die Direktion.