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VII. Anmeldung.
Die Anmeldungen haben zu Beginn des Kalenderjahres zu geschehen. Nähere Bekanntmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen.— Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 2. Mai, 10 Uhr.
Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse I- VII 130 M, für Klasse VIII—X 120 M, das der Erweiterten Mädchenschule für Klasse l b— 4b 72 M, für Klasse 5 b— 8 b 60 M. In beiden Schulen erböht sich das Schulgeld für Schülerinnen, deren Eltern nicht in Giessen, aber im Grossherzogtum Hessen wonnen, um 12 M jährlich und für Schülerinnen, deren Eltern nicht im Grossherzogtum Hessen wohnen, um 20 M jährlich.
Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur an Ostern aufgenommen.
In beiden Schulen ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, für jedes folgende um die Hälfte, und zwar auch dann, wenn
Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave
Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5, bezw. 10 vom Hundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind— auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten — bei Beginn des neuen Schuljahres an die Direktion zu richten. Für die drei untersten Klassen(Vorschule) Xa- VIIIa, 8 b— 6b bestehen keine Freistellen.
Gießen, 31. März 1916.
Großh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule Dr. Störiko.


