Jahrgang 
1914
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Anmeldung.

Die Anmeldungen haben zu Beginn des Kalenderjahres zu geschehen. Nähere Bekanmtmachung darüber ergeht rechtzeitig in den hiesigen Zeitungen. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 20. April, 10 Uhr. Das Schulgeld der Höheren Mädchenschule beträgt für Klasse X- V 96 M., für Klassc IV 1 108 M., das der Erweiterten Mädchenschule für Klasse 8b5 b 48 M., für Klasse 4b 1 b 60 M. Für Auswärtige erhöht sich das Schulgeld in beiden Schulen um 12 M. in allen Klassen. Kinder, deren Eltern in Giessen wohnen, werden nur an Ostern aufgenommen In beiden Schulen ermässigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, fur jedes folgende um die Hälſte, und zwar auch dann, wenn Schwestern die eine und die andere Schule besuchen. Für be gabte und bravc Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvorstand Freistellen bis zu 5 vom Hundert der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind auch für Schülerinnen, die bisher eine Freistelle hatten bei Beginn des neuen Schuljahres an die Dircktion zu richten. Für die drei untersten orschulc) Xa- VIIIa. 8b 6 b bestehen keine Freistellen.

Giessen, 18. März 1914.

Grossh. Direktion der Höheren und Erweiterten Mädchenschule hDyr. Störiko.