Jahrgang 
1914
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VI. Mitteilungen an die Eltern.

Wir wiederholen unsere Bitte aus früheren Jahresberichten, die Eltern mõchten angelegentlichst darüber wachen, dass die Mädchen nur gute und ihrem Alter entsprechende Bücher lesen, nur einwandfreie Stücke auf dem Theater und im Kinematographen schen.

Die Erziehung zur Ordnung und Pünktlichkeit ist nicht die geringste unter den Aufgaben der Schule. Zu ihrer Lösung ist die Unterstützung des Elternhauses uner- lässlich. Leider werden wir aber von diesem vielfach im Stich gelassen, was die Körbe voll vergessener Sachen Schirme, Taschentücher, Frühstückskörbchen, Schürzen, Pelze, Bücher, Turnschuhe u. dergl.) beweisen, die wir jahrein jahraus im Schulhaus aufbewahren müssen. Würden die Mädchen gezwungen, zuhause über ihre Sachen Rechenschaft ab- zulegen, und wäre ihr Eigentum so gekennzeichnet, dass sie es jederzeit wiedererkennen könnten, so müssten nichtzurückverlangte vergessene Gegenstände zu den Seltenheiten zählen.

Es ist durchaus unangebracht, dass die Mädchen mit überflüssigem Schmuck zur Schule, d. h. zur Arbeit, kommen. Was sollen die langen Ketten, die vielen Arm- bänder, die Ringe und Uhren? Sie sind meistens eine unwiderstehliche Versuchung zur Unaufmerksamkeit und erregen den Neid derer, die ohne solche Schätze auskommen müssen. Obendrein werden sic, besonders nach der Turnstunde, vielfach vergessen.

Ausserst wichtig dagegen ist es, dass die Schülerinnen pünktlich und gewissen- haft sind, in ihren einzelnen Arbeiten sowohl als im Besuch des Unterrichts überhaupt. Sie sollten nur dann zuhause behalten werden, wenn sie wirklich arbeitsunfähig sind. Wir können uns der Meinung nicht verschliessen, dass manche Eltern in dieser Bezichung zu nachgiebig sind. Die Wertschätzung der Schularbeit muss entschieden darunter leiden.

Wir erinnern daran, dass der Unterricht, von Krankheits- und unvorhergesehenen Fällen abgesehen, nie ohne vorher eingeholten Urlaub versäumt werden darf. Be- gründete Urlaubsgesuche werden stets Lenehmigt. Wird aber der Urlaub verweigert und die Eltern veranlassen wie es leider vereinzelt vorkommt trotzdem ihr Kind, den Unterricht zu versäumen, so bringen sie dieses in einen peinlichen Widerstreit der Pflichten und verstossen gegen eine ausdrückliche Vorschrift der Schulordnung. Die Folgen haben sie sich dann selbst zuzuschreiben.

Unsere Lehrer und Lehrerinnen sind stets bereit, den Angehörigen Auskunft über die Schülerinnen zu geben. Es empfiehlt sich, vorher wegen der Sprechzeit anzufragen.

Das Porto für Dienstsendungen, die ün Interesse der Eltern unserer Schülerinnen erfolgen, haben die Eltern zu tragen. Verfügung Grossh. Ministeriums des Innern vom 21. Juli 1910.

Wir bitten darum, Mitteilungen in Schulangelegenheiten nicht an den Direktor persönlich zu richten, sondern an die Direktion.

Die Ferien im Schuljahr 1914/15 verteilen sich wie folgt: 1914: Osterferien: 5. April bis 19. April. Pfingstferien: 31. Mai bis 7. Juni. Herbstferien: 2. August bis 13. September. Weihnachtsferien: 24. Dezember bis 6. Januar 1915. 1915: Osterferien: 28. März bis 11. April.