Jahrgang 
1912
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Veranlagung entsprechenden Bildungsgang und Beruf vollzichen zu lassen, bestimmen wir, dass Schüler, die in derselben Klasse zum 2. Male das Lehrziel nicht er- reichen, durch Beschluss des Klassenlehrerrats von dem weiteren Besuch einer jeden Lehranstalt derselben Art ausgeschlossen werden können.

Die Aufnahme in eine höhere Schule anderer Art ist von dem Ergebnis einer Prüfung abhängig zu machen; sie wird jedoch in der Regel von vornherein zu versagen sein, wenn sich aus dem Zeugnis der früher besuchten Schule die Unfähigkeit zur Mitarbeit gerade in solchen Fächern ergibt, in denen die Lehrziele beider Schularten im wesentlichen übereinstimmen.

Wir entsprechen gern einem Wunsche des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins und machen darauf aufmerksam, dass er im alten Rathaus eine Auskunftsstelle für Frauenberufe eingerichtet hat. Dienstzeit: Montag Abend 6 8 Uhr.

Zum Schluss wiederholen wir die schon öfter geäusserte Bitte, man wolle schrift- liche Mitteilungen nicht an den Unterzeichneten persönlich, sondern stets an die Direktion richten.