2. Mitteilungen an die Eltern.
Die Gesundheit unserer Schülerinnen, beurteilt nach der Zahl der allerlei Er- leichterungen fordernden ärztlichen Zeugnisse— es waren deren nicht weniger als 124 — müsste geradezu als bedenllich angeschen werden. Wir glauben aber trotzdem nicht, dass es mit unseren Mädchen gesundheitlich schlechter steht als anderswo, können uns aber der Ansicht nicht verschliessen, dass die Eltern unserer Schülcrinnen und die Arzte vielfach zu ängstlich sind und den erziehlichen Wert, der in einer lückenlosen Pflicht- erfüllung liegt, nicht genügend würdigen. Es ist eine leider nicht zu bestreitende Tatsache, dass nicht wenige Eltern kein Bedenken tragen, ihren Kindern, für die sie in der Schule Schonung — oft weitgehende Schonung— fordern, recht viel zumuten, wenn es sich um die Teilnahme an einem Vergnügen handelt. Es muss die Charakterbildung eines Kindes schädlich beeinflussen, wenn es sieht, dass mit so verschiedenem Massstab gemessen wird, je nachdem es sich um Arbeit oder Vergnügen handelt. Wo Schonung wirklich nottut, lässt es die Schule an Entgegenkommen nicht fehlen, aber grundsätzlich nur in soweit, als die betreffende Schülerin durch keinerlei Nebenunter- richt(Musik, Zeichnen, Tanzen u. dgl.) in Anspruch genommen wird. Ausser dem äratlichen Zeugnis ist deshalb stets eine dem eben Ausgeführten entsprechende Bescheinigung vorzulcgen. Vordrucke dazu liefert die Schule.
Im Interesse der Gesundheit unserer Schülerinnen haben wir die Eltern schon wiederholt gebeten, den Mädchen Turnkleidung zu beschaffen. Es ist sehr zu bedauern, dass noch nicht alle Eltern von den ausserordentlichen Vorzügen des Turnanzuges, der keine besondere Ausgabe bedeutet, überzeugt sind. Wir bitten deshalb aufs neue und aufs dringlichste, die Eltern mõchten unserem Wunsche entsprechen. Unsere Turn- lehrerinnen sind gern bereit, die Mütter über Wahl des Stoffes und Machart des Kleides zu beraten.
Es entspricht durchaus unseren Wünschen, wenn die Eltern sich des öfteren mit den Klassenführern und Fachlehrern ins Benehmen setzen. Wir bitten aber, vorher wegen der passenden Zeit anzufragen, da den Lehrern und Lehrerinnen nicht möglich ist, während der Unterrichtsstunden Auskunft zu geben.
Zur besonderen Beachtung empfehlen wir nachstehende Verfügung Gross- herzoglichen Ministeriums des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, vom 24. April 1911:
„Um bei dem ungesunden Andrang zu den höheren Schulen unbegabte und den Aufgaben nicht gewachsene Schüler vor späteren Enttäuschungen zu schützen und um sie rechtzeitig den Ubergang zu einem ihrer anders gearteten


