5 Bei der Schulfeier an Kaisers Geburtstag sprach Herr Corvinus über Armin, Deutschlands Befrcier. Von Freunden der Schule und von Schülerinnen, insbesondere von einer ganzen Reihe von Verlegern, wurden wieder verschiedene Bücher und Gegenstände zur Ver- vollständigung unserer Lehrmittelsammlung gestiftet. Wir sagen allen den freundlichen Gebern hier nochmals herzlichen Dank. Die Ferien für das Schuljahr 1910/11 verteilen sich wie folgt: 1910. Osterferien: vom 20. März bis 3. April. Pfingstferien: vom 15. bis 22. Mai. Herbstferien: vom 7. August bis 18. September. Weihnachtsferien: vom 22. Dezember bis 5. Januar 1911. 1911. Osterſerien: vom 9. bis 23. April. Das Kuratorium der Höheren und Erweiterten Mädchenschule bilden die Herren: Oberbürgermeister Mecum, Vorsitzender; Beigeordneter Kommerzienrat Georgi; Geheimer Schulrat Dr. Rausch, Direktor des Realgymnasiums und der Oberrealschule; Stadtverordneter Jann, Reallehrer am Realgymnasium und der Oberrealschule; Stadtverordneter Kommerzienrat Emmelius(Ersatzmann); Direktor Dr. Störiko.
2. Mitteilung an die Eltern.
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass Preussen vor kurzem eine Neuordnung seines höheren Mädchenschulwesens vorgenommen hat und dass im Anschluss daran auch in Hessen eine solche Neuordnung geplant wird. Um für diese aber besondere Erfahrung zu sammeln, hat die Schulabteilung Grossherzoglichen Ministeriums des Innern die ihr unterstellten höheren Mädchenschulen ermächtigt, schon von Ostern 1909 ab, soweit es die vorhandenen Lehrkräfte zulassen, nach einem vorläufig umgestalteten Lehr- plan zu unterrichten, der sich von unserem seitherigen hauptsächlich durch eine verstärkte Zahl der Rechenstunden und die Einführung von Mathematik unterscheidet. Wenn wir in dem abgelaufenen Schuljahr die Höchstzahl von 30 MWochenstunden in einer Klasse nicht überschritten haben, so war das nur möglich durch Verkürzung technischer Unterrichts- fächer(Turnen, Schreiben, Zeichnen, Handarbeit) Der vorläufig umgestaltete Lchrplan soll nun auch im kommenden Schuljahre wieder zugrunde gelegt werden. Das bedingt aber, dass wir die Höchstzahl 30 überschreiten, d. h., dass wir wieder zum Nachmittags- unterricht zurückkehren; denn eine Verkürzung einzelner Untefrichtsfächer ist auf die Dauer nicht möglich. Der Nachmittagsunterricht kommt in Betracht für die Klassen VI- II.(Klasse II und I des Schuljahres 1900/10, also auch Klasse I des kommenden Schuljahres, werden in die Reform nicht einbezogen.) Die Klassen VI und V, mit je 31 Stunden, werden an einem Nachmittag, die Klassen IV— II, mit 33 Stunden, an zwei


