Jahrgang 
1901
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I.

Die Lustzu singen ist eine besondere, der germa- nischen Race eingeborene Eigentümlichkeit. Aus den ältesten sprachlichen Denkmälern erfahren wir, dass bei den Germanen nicht ein einzelner Stand das bevorzugte Recht hatte, den Gesang auszuüben. Es gab, wie bei den Galliern, keinen Bardenstand, der sein Privilegium mit ängstlicher Sorge hütete: ein Jeder, der das Bedürfnis dazu fühlte, sang, ob Herzog, Freier oder Höriger; sang, so gut oder schlecht er konnte, für sich oder in der Gemeine. Gelimer, der Vandalenkönig, der von seinen Feinden im Numidischen Gebirge eingeschlossen ist, begehrt von seinen Belagerern eine Harfe, um sein Elend im Liede zu singen; Hrodgar, ein nordischer König, preist die Thaten seiner Vorfahren ¹); Horand, der germanische Orpheus, raubt durch seinen ver- führerischen Gesang Hilde, die Tochter Hagens ²); Volker, der Krieger und Fiedler, singt mit den heimatlichen Klängen seine ermatteten Gefährten zur Ruh, ³) und Bernlef, ein blinder Friese, weiss die Thaten seiner Vorfahren gut vor- zutragen.

Die Ausbreitung des Gesangs unter dem Volke ist uns auch durch eine Reihe glaubwürdiger Zeugnisse des Tacitus, Apol. Sidonius und Gregors in den ältesten historischen Nachrichten über unsere Nation verbürgt:

¹) Gudrun. ²) Beowulf. ³) Nibelungen.