6 V: 48 Mark, für Klasse IV und III: 60 Mark, für Klasse II und I: 72 Mark.
Das Schulgeld der erweiterten Mädchenschule beträgt für die drei unteren Klassen, die für beide Schulen gemein- sam sind, 32 Mark, für die fünf oberen Klassen, also vom Alter von 9— 14 Jahren, 40 Mark.
In beiden Schulen ermäſsigt sich das Schulgeld für das zweite Kind derselben Familie um ein Drittel, bei jedem folgenden um die Hälfte und zwar auch dann, wenn Kinder die eine und die andere Schule besuchen. Für begabte und brave Kinder unbemittelter Eltern sind von dem Stadtvor- stand Freistellen bis zu 5 Procent der Gesamtzahl jeder der beiden Schulen bewilligt worden. Die Gesuche um solche Freistellen sind an die Direktion der höheren Mädchenschule zu richten. Für die Vorschule sind Freistellen nicht zulässig.
Giefsen, den 8. März 1890.
Die Grofsh. Direktion der höheren Mädchenschule: Vigelius.
2. Ubersicht des Lehrstoffs.
Höhere Mädchenschule.
Klasse I.
Ev. Religion, 2 St.: Ev. Joh. Cap. 21, die wichtigsten Abschnitte aus dem Römer- und I. Corintherbrief. Das Re- formationszeitalter und die neuere Zeit. Im Winter zusammen mit Kl. II.
Deutsch, 5 St.: Schillers Leben eingehend. Gelesen wurden Tell, Wallenstein, Iphigenie, Abschnitte aus der Ge- schichte des 30 j. Kriegs und des Abfalls der Niederlande, sowie eine Anzahl Stücke aus dem Lesebuch, namentlich aus der Zeit der Befreiungskriege. Gedichte: Die Worte des Glaubens, die Teilung der Erde, die Kraniche des Ibykus,


