Die Ermäſsigung des Schulgelds bei mehreren Geschwi- stern ist dieselbe wie an der Realschule, ein Drittel beim zweiten, die Hälfte bei jedem folgenden Kind.
Für brave und tüchtige unbemittelte Schülerinnen wird eine Anzahl von Freistellen(5 Procent) errichtet. Meldung um solche erfolgt bei dem Kuratorium, die Genehmigung liegt in der Hand der Stadtverordneten.
Die Aeltern wollen nunmehr, wenn nach Genehmigung qes Lehrplans die neue Einrichtung ins Leben tritt, eine Er- klärung an den Unterzeichneten gelangen lassen, worin sie sich bei Kindern über 9 Jahren darüber aussprechen, welcher der beiden Schulen sie ihre Töchter zuweisen wollen. Wir glauben bei dieser Gelegenheit auf folgendes aufmerksam machen zu sollen:
Wenn den Aeltern daran gelegen ist, ihren Töchtern eine Ausbildung zu geben, die nicht mit dem 14. Lebensjahr, also der Confirmation, abschlieſst, sondern noch zwei weitere Schuljahre in Anspruch nimmt, und wenn die Kinder selbst Lust und Trieb haben, sowie die Fähigkeiten, weiter gehende Kenntnisse in der Muttersprache, in den fremden Sprachen, in Geschichte und Geographie, im Rechnen und in der Physik zu gewinnen, dann ist die höhere Mädchenschule zu empfehlen.
Wenn die Aeltern aber darauf angewiesen sind, ihre Töchter mit 14 Jahren aus der Schule zu nehmen und wenn sie sich keinen Nutzen davon versprechen, daſs jene noch Englisch, Literatur u. s. w. lernen, wenn sie dagegen Werth darauf legen, daſs sie im Deutschen, Rechnen u. s. w. den Anforderungen des Geschäfts- und gewerblichen Lebens ge- nügen, daſs sie also einen guten Brief, Geschäftsaufsatz u. dgl. zu Stande bringen und rasch und sicher in den Rechnungen des bürgerlichen Lebens sind, wenn sie auch namentlich in den weiblichen Arbeiten eine gute Fertigkeit und Gewandt- heit besitzen sollen, dann ist die erweiterte Mädchenschule zu empfehlen, deren Lehrplan und Lehrziel mit dem 14. Lebens- jahr abschlieſst.
Dagegen ist es ein offenbarer Schaden für die Schule wie für die Kinder, wenn sie die höhere Mädchenschule be-


