Jahrgang 
1880
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Schulnachrichten.

Das letzte Jahr brachte eine für die Organisation der Schule höchst bedeutsame Entscheidung. Nach einem im August 1879 gefaſsten und von der höchsten Schulbehörde genehmigten Beschluſs der Stadtverordneten soll nämlich die seitherige erweiterte Mädchenschule, deren Schülerzahl von Jahr zu Jahr zugenommen, in eine höhere Mädchenschule und eine, wie seither benannte erweiterte Mädchenschule zer- fallen.

1. Die höhere Mädchenschule beansprucht ihre Schüle-

rinnen für eine Schulzeit von 10 Jahren, vom 6. bis 16. Le- bensjahr und will ihnen eine möglichst gründliche Ausbildung in den Elementarfächern, den Realien und neueren Sprachen geben. Die Erlernung der französischen und englischen Sprache wird obligatorisch. Das Schulgeld beträgt für die beiden Schulen gemeinsamen Vorklassen Klasse X. IX. VIII 32, für Klasse VII. VI. V 48, für Klasse IV und III 60, für Klasse II und I 72 Mark. 2. Die erweiterte Mädchenschule macht nur eine fremde Sprache die französische obligatorisch und beansprucht ihre Schülerinnen für eine Schulzeit von 8 Jahren, vom 6. bis 14. Jahr. Ihre Aufgabe ist eine tüchtige Ausbildung in den Elementarfächern, den Realien und weiblichen Arbeiten. Das Hauptgewicht fällt dem deutschen Unterricht zu; doch soll auch die Möglichkeit geboten werden, im Französischen eine richtige Aussprache, Kenntnils eines angemessenen Wort- vorraths und der wichtigsten grammatischen Regeln, sowie Uebung im Uebersetzen leichter Stücke zu erlangen. Das Schulgeld beträgt für die drei unteren Klassen 32 M., für die oberen Klassen vorläufig den seitherigen Satz.

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