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wolle man recht ernſtlich bedenken, daß die ſchönſten Kenntniſſe in einem ſiechen Koͤrper ſchlecht aufgehoben ſind und daß der ausgeſuch⸗ tetſte Putz einen häßlichen, ſchiefen Körper nicht ſchön machen kann, ſondern daß die ſchönſte Zierde und die herrlichſte Gabe Gottes ein geſunder, harmoniſch entwickelter Geiſt in einem geſunden, wohlgebildeten Leib iſt.
Man geſtatte uns zum Schluß dieſer Andeutungen,— denn mehr wolle man nach einer halbjährigen Amtsthätigkeit des Referen⸗ ten nicht verlangen— noch einige kurze Sätze hervorzuheben, die theils in dem früher Geſagten ſchon enthalten ſind, theils ſich daraus er⸗ geben oder zur Ergänzung dienen.
1. So lange die Schulzeit der Mädchen mit der Confirmation abſchließt, bleibt eine weſentliche Lücke im weiblichen Unterricht zu beklagen; denn mit dem 14. Jahre fängt ein Mädchen erſt ſo recht an, mit Verſtändniß, Luſt und Liebe die ſchwierigeren Fächer zu be⸗ treiben. Man verſchiebe darum, wo es möglich iſt, die Confirmation auf das 15. Jahr und laſſe dann den einjährigen Curſus der Fort⸗ bildungsklaſſe den Uebergang in das Leben bilden.
2. Ohne die rechte Theilnahme des Hauſes wird auch die beſte Schule nur wenig leiſten; ſie wird im günſtigſten Fall nur eine ge⸗ wiſſe Summe von Kenntniſſen mitgeben; aber die Entwicklung des Characters, der Sinn für Maß und Ordnung, feine Sitte und Ge⸗ ſchmack kann nur im Bund von Haus und Schule gedeihen.
3. Eine Bemäntelung oder Entſchuldigung oder Inſchutznahme der Unarten der Kinder von Seiten des Hauſes, unüberlegte Bemer⸗ kungen über die Perſon des Lehrers oder über den Werth und Unwerth einzelner Fächer, ſowie die Begünſtigung von Verſäumniſſen in andren als Krankheitsfällen iſt eine verderbliche und unverzeihliche Schwäche.
4. Die große Zahl der Schülerinnen in einigen Klaſſen iſt ſchon vom Schulvorſtand in Betracht gezogen worden und wird in nicht zu langer Zeit zu neuen Einrichtungen und Eintheilungen führen.
5. Fachunterricht, ſoweit er noch nicht in den oberen Klaſſen beſteht, wird allmählich möglich gemacht werden.
6. Mit Pfingſten wird eine Schulordnung in's Leben treten, welche den Aeltern an die Hand gibt, die Kinder nicht früher als eine Viertelſtunde vor Beginn des Unterrichts zur Schule zu ſchicken, weil ſonſt Störungen und Unordnungen in den Schulräumen unvermeidlich ſind. Dieſelbe geſtattet aber in Zukunft in keinem Fall das Zuſpät⸗ kommen der Kinder, ſelbſt wenn ſie im Auftrag der Aeltern Beſor⸗ gungen gemacht haben ſollten.


