Jahrgang 
1932
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d) Das Rauchen(§ 21) an öffentlichen Orten iſt den Schülern im allgemeinen verboten.

e) Der Beſuch von Gaſtwirtſchaften und Kaffeehäuſern(§ 22) iſt den Schülern auch während der Ferien nur in Begleitung der Eltern oder deren Vertretern, den Primanern mit deren Erlaubnis geſtattet.

Beſtimmte Beobachtungen geben Veranlaſſung zu der ernſten Bitte, der Sportbegeiſterung und dem Zigarettenrauchen, dem Leſeſtoff und dem Umgang der Jugend die erforderliche Beachtung zu ſchenken. Uebermaß und Fehlgriffe in dieſen Dingen ſind häufig die Urſachen ernſter Schwierig⸗ keiten in der Schule. Andererſeits muß Schülern die Möglichkeit geboten ſein, ungeſtört ihre Haus⸗ aufgaben zu erledigen.

6. Befreiungen von allgemein verbindlichem Unterricht können nur in begründeten Fällen und auf beſtimmt begrenzte Zeit unter Vorlage eines ärztlichen Zeugniſſes durch die Direktion erfolgen. Vordrucke für ſolche Befreiungsgeſuche ſind bei der Direktion erhältlich.

7. Wahlfreier Unterricht. Die Kenntnis der Kurzſchrift wird künſtig von allen Be⸗ amten des Staates gefordert; ohne ihre Kenntnis erfolgt keine Zulaſſung zum ſtaatlichen Vorbe⸗ reitungsdienſt. Bei der hohen Wichtigkeit, die die Kurzſchriſt für alle Berufsklaſſen hat, empfehlen wir, daß ſich die Schüler an den von der Anſtalt in IIla und IIb koſtenlos eingerichteten wahlfreien Kurſen beteiligen.

Ebenſo dringend empfohlen wird die Teilnahme an dem in IIb beginnenden Lateinunterricht allen Schülern, denen dieſe Mehrleiſtung zugemutet werden kann. Kenntniſſe in der lateiniſchen Sprache ſind beſonders für ſolche wichtig, die nach Durchlaufen der Schule ſich dem Studium widmen wollen. Für viele Berufe ſind ſolche Kenntniſſe Vorbedingung; ein mindeſtens genügendes Urteil in Latein im Reifezeugnis der Oberrealſchule erfüllt dieſe Forderung oder erleichtert eine ſpätere Zuſatzprüfung(das ſog. große Latinum) ganz weſentlich.

Ein empfehlendes Wort möchten wir auch noch der Muſik widmen, trotz oder wegen Gram⸗ mophon und Nadio. Unſer Schulorcheſter bietet den Fortgeſchrittenen eine ſchöne Gelegenheit, ſich im Zuſammenſpiel zu üben und Werke unſerer Tonmeiſter gründlich kennen zu lernen. Dr. Heil würde es beſonders begrüßen, wenn ſich Muſiker mit den klangvollen Inſtrumenten Cello und Viola einfänden, aber auch Hpieler aller anderen Inſtrumente kommen in Betracht.

8. Schriftliche Klaſſenarbeiten werden an beſtimmten Tagen in den Hauptfächern in der Klaſſe angefertigt und vom Lehrer nachgeſehen. Ein Unterſchreiben der Arbeiten wird nicht gefordert, dagegen dürſte es empfehlenswert ſein, wenn die Eltern die Noten der Arbeiten regelmäßig ver⸗ folgen. Die Heſte ſind dann in den Händen der Schüler, wenn ſich in dem betr. Fach imAuf⸗ gabenheft der EintragVerbeſſerung der Arbeit findet. Auch in dasAufgabenheſt, deſſen ge⸗ wiſſenhafte Führung von den Klaſſenlehrern überwacht wird, wollen die Eltern häufig Einſicht nehmen.

9. Urlaubsgeſuche bitten wir uns nicht mündlich durch die Schüler, ſondern ſchriftlich zu⸗ kommen zu laſſen, und zwar ſo zeitig, daß die Schule Stellung dazu nehmen kann. Auf behörd⸗ liche AJnordnung kann Urlaub im Anſchluß an die Ferien nur in ganz beſonders dringenden Fällen genehmigt werden.

10. Abgangszeugniſſe werden erſt ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt ſind(Schulgeld, Rückgabe entliehener Bücher uſw.).

11. Radhalle und Milchfrühſtück. In der Radhalle können die vielen Räder in Einzel⸗ geſtellen leicht und ſicher untergebracht werden. Zur Verzinſung und allmählichen Tilgung der Koſten für die Geſtelle zahlt jeder Benutzer für das Schuljahr 2 RM., eine geringe Gebühr im Vergleich zu den ſonſt unvermeidlichen Beſchädigungen der Näder.

Eine Empfehlung des Milchfrühſtücks iſt wohl nicht nötig. Gedacht iſt es vor allem für die vielen Auswärtigen, denen zu ihren Frühſtücksbroten ein bekömmliches Getränk geboten werden ſoll.

12. Sprechſtunden. Zu erwünſchtem Rat und zur Auskunſt über Betragen und Leiſtungen der Schüler ſind die Lehrer gern bereit. Um Fehlgängen vorzubeugen und bei Erkundigungen über die Leiſtungen in verſchiedenen Fächern empfehlen wir dringend die Ausſprache zeitig zu verabreden. Während der Unterrichtsſtunden können die Lehrer Beſuche nicht empfangen. Bei ſchriftlichen An⸗ fragen bitten wir, uns die Antwort in knappſter Form zu geſtatten. Der Direktor iſt in der Regel täglich außer Samstags, von 11 bis 12 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, zu anderen Beiten nach vorheriger Verſtändigung. Bwecklos iſt es jedoch, wenn die Eltern(beſonders auf einen blauen Brief hin) erſt kurz vor der Verſetzungskonferenz Schritte tun wollen. Solch verſpätete Beſuche bitten wir zu unterlaſſen.

Grünberg i. H. im März 1932.

Die Direktion der Oberrealſchule: Hüthwohl.

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