Jahrgang 
1929
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9. Urlaubsgesuche bitten wir uns nicht mündlich durch die Schüler, sondern schrift- lich zukommen zu lassen, und zwar so zeitig, daß die Schule Stellung dazu nehmen kann. Auf behördliche Anordnung kann Urlaub im Anschluß an die Ferien nur in ganz be- sonders dringenden Fällen genehmigt werden.

10. Schriftliche Klassenarbeiten werden an bestimmten Tagen in den Haupt- fächern in der Klasse angefertigt und vom Lehrer korrigiert. Ein Unterschreiben der Arbeiten wird nicht gefordert, dagegen dürfte es empfehlenswert sein, wenn die Eltern die Noten der Arbeiten regelmäßig verfolgen. Die Hefte sind dann in den Händen der Schüler, wenn sich in dem betr. Fach imAufgabenheft der EintragVerbesserung der Arbeit findet. Auch in dasAufgabenheft, dessen gewissenhafte Führung von den Klassenlehrern überwacht wird, wollen die Eltern häufig Einsicht nehmen.

11. Sprechstunden. Zu erwünschtem Rat und zur Aufklärung über Betragen und Leistungen der Schüler sind die Lehrer gern bereit. Um Fehlgängen vorzubeugen und bei Erkundigungen über die Leistungen in verschiedenen Fächern empfehlen wir dringend, den Besuch 12 Tage vorher durch die Schüler anzumelden und Wünsche wegen der Besuchszeit zu äußern. Während der Unterrichtsstunden können die Lehrer Besuche nicht empfangen. Der Direktor ist in der Regel täglich von 1112 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen. Zwecklos ist es jedoch, wenr die Eltern(besonders auf einenblauen Brief hin) erst kurz vor der Versetzungskonferer Schritte tun wollen. Solch verspätete Besuche bitten wir künftig zu unterlassen.

Grünberg, im März 1929.

Die Direktion der Oberrealschule: Angelberger.

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