Jahrgang 
1928
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Gesuche für das kommende Jahr erneuern bis 25. April. An neu in die Schule eintretende Kinder soll im ersten Jahr in der Regel keine Freistelle verliehen werden; Ausnahmen können nur gemacht werden bei ganz besonders empfohlenen, vornehmlich bei Kriegswaisen

4. Unfallversicherung. Das Landesamt für das Bildungswesen hat mit der Nassauischen Landesversicherungsbank zu Wiesbaden einen Vertrag abgeschlossen, demzufolge sämtliche Schüler Cinnen) der Schulversicherung gegen Unfall auf dem Weg von und zur Schule und in der Schule bei- treten müssen. Die jährliche Versicherungsprämie von 70 Pfg. wird im Mai durch unseren Rechner eingezogen. Die Versicherung hat sich im abgelaufenen Jahr bei der sehr niedrigen Prämie als recht segensreich erwiesen. In allen gemeldeten Fällen hat die Versicherungsbank bereitwilligst die Heil- kosten(Arzt und Apotheke) erstattet.

5. Abgangszeugnisse werden erst ausgehändigt, wenn alle Verpflichtungen gegen die Schule erfüllt sind(Schulgeld, Rückgabe entliehener Bücher usw.).

6. Befreiungen vom allgemein verbindlichen Unterricht können nur in dringenden Fällen und auf bestimmt begrenzte Zeit erfolgen unter Vorlage eines gut begründeten ärztlichen Zeugnisses.

7. Urlaubsgesuche bitten wir uns nicht mündlich durch die Schüler, sondern schriftlich zu- kommen zu lassen, und zwar so zeitig, daß die Schule Stellung dazu nehmen kann. Auf behördliche Anordnung kann Urlaub im Anschluß an die Ferien nur in ganz besonders dringenden Fällen geneh- migt werden.

8. Auswärtige Schüler haben vor der Wahl oder dem Wechsel einer Wohnung dem Direk- tor Mitteilung zu machen. Im allgemeinen darf Wohnung im Wirtshaus nicht genommen werden; ob einzelnen Schülern erlaubt werden kann, im Wirtshaus ihre Mahlzeiten einzunehmen, entscheidet der Direktor..

9. Schriftliche Klassenarbeiten werden an bestimmten Tagen in den Hauptfächern in der Klasse angefertigt und vom Lehrer korrigiert. Ein Unterschreiben der Arbeiten wird nicht ge- fordert, dagegen dürfte es empfehlenswert sein, wenn die Eltern die Noten der Arbeiten regelmäßig verfolgen. Die Hefte sind dann in den Händen der Schüler, wenn sich in dem betr. Fach imAufgaben- heft der EintragVerbesserung der Arbeit findet Auch in dasAufgabenheft, dessen gewissen- hafte Führung von den Klassenlehrern überwacht wird, wollen die Eltern häufig Einsicht nehmen.

10. Sprechstunden. Zu erwünschtem Rat und zur Aufklärung über Betragen und Lei- stungen der Schüler sind die Lehrer gern bereit Um Fehlgängen vorzubeugen und bei Erkundigungen über die Leistungen in verschiedenen Fächern empfehlen wir dringend, den Besuch 1 2 Tage vorher durch die Schüler anzumelden und Wünsche wegen der Besuchszeit zu äußern. Während der Unter- richtsstunden können die Lehrer Besuche nicht empfangen. Der Direktor ist in der Regel täglich von 11 12 Uhr auf seinem Amtszimmer zu sprechen.

Grünberg, im März 1928.

Die Direktion der Hessischen Oberrealschule. Angelberger.